Bonn (news4today) – Trotz des rasanten Wachstums der Branche fordern Internet- und Telekommunikationsunternehmen von der Politik grundlegende Verbesserungen. Dazu zählen unter anderem verbesserte Ausbildungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Risikokapital für Gründer. Darüber hinaus sehen sich immer mehr IT-Dienstleister mit gravierenden Haftungsrisiken konfrontiert.
Das hängt mit der Entwicklung des IT-Sektors zusammen. Ob Software- und Hardware-Herstellung, Online- und Providerdienste, der Betrieb von Rechenzentren und Cloud Computing oder Informationsverarbeitung und Netzwerkplanung: Die Branche bietet mittlerweile ein breites Angebot an Dienstleistungen. Grund genug für Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, die IT-Wirtschaft künftig noch stärker zu unterstützen. Dazu soll es nach dem Willen der Kommission künftig einen neuen europäischen Binnenmarkt für Telekommunikation und Internethandel geben, der der Branche zu weiterem Auftrieb verhelfen soll. “Europa braucht mehr digitale Wirtschaft”, so Kroes.
Der Aufschwung ist allerdings mit einigen Risiken behaftet. So haben Statistiken der Versicherungen ergeben, dass zwar 60 bis 70 Prozent der IT-Unternehmen haftpflichtversichert sind. Gegen Haftung aus Vermögensschäden ist allerdings nur ein Teil von ihnen abgesichert. Gerade Vermögensschäden sind es jedoch nach Einschätzung von Versicherungsexperten, die für IT-Firmen unter Umständen zur Existenzbedrohung werden können. Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe in Deutschland, hält einen entsprechenden Versicherungsschutz daher für dringend geboten: “Die Bedeutung der ITK-Dienstleister, d. h. der Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnologie, ist für die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hoch. ITK-Dienstleister müssen daher durch bedarfsgerechte Sicherheitskonzepte, wie zum Beispiel IT-SafeCare 2.0 von Zurich, gegen finanzielle Risiken durch Haftungsfälle abgesichert sein.”
Viele IT-Dienstleister versuchen die Risiken zu minimieren, indem sie sich auf die Haftungsbeschränkungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verlassen. Da sie gesetzlich eingeschränkt sind, werden oftmals auch Projektverträge aufgesetzt, die Haftungsbeschränkungen nach den jeweiligen Produktanforderungen festlegen. Kommt jedoch eine dritte Partei zu Schaden, die nicht an dem Vertrag beteiligt ist, stoßen solche AGB schnell an ihre Grenzen.
Ein Restrisiko lässt sich aber auch mit ausgeklügelten AGB”s nicht ausschließen. Im Schadensfall sind hohe Zahlungen zu befürchten, die insbesondere für Freiberufler und mittelständische IT-Dienstleister gravierend sein können. Immer öfter suchen IT-Unternehmer daher nach Möglichkeiten, die Risiken und Restrisiken besser absichern zu können. Die Versicherungsgesellschaften haben auf den Bedarf reagiert und bieten passende Absicherungskonzepte an. “Ein bedarfsgerechtes Versicherungsangebot für IT-Dienstleister, wie das Sicherheitskonzept IT-SafeCare 2.0, soll deshalb vor den finanziellen Folgen der Risiken aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, insbesondere auch aus der Haftpflicht bei Vermögensschäden, wirksam Schutz bieten”, erläutert der Vorstandsvorsitzende Ralph Brand den Ansatz der Zurich Gruppe Deutschland.
Mit dem weiteren Wachstum der digitalen Wirtschaft wird somit auch der Bedarf an passgenauen Versicherungskonzepten immer größer. Ralph Brand ist überzeugt: “Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) müssen sich gegen berufsbedingte Haftungsrisiken umfassend absichern können. Anderenfalls könnten Haftungs- und Schadensfälle – gerade bei mittelständischen IT-Dienstleistern – weitreichende, im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohende, finanzielle Folgen haben.” Das wäre nicht nur eine Gefahr für den weiteren Aufstieg der Branche, sondern für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland.
Bildrechte: Neelie Kroes, © Europäische Union, 2014 Bildquelle:Neelie Kroes, © Europäische Union, 2014
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