Die General Standard S.R.L. weist darauf hin, dass somit beachtet werden muss, dass im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 EUR erwirtschaftet worden sind.
Selbstständige sollten vor dem Jahreswechsel die Umsatzsteuer überprüfen. Denn wenn diese bisher keine Umsatzsteuer eingenommen und abgeführt haben und somit als Kleinunternehmen galten, muss rechtzeitig abgeklärt werden, ob dies so bleibt.
Bei einem Umsatz von nicht mehr als 17.500 EUR gelten Selbstständige als Kleinunternehmen. Die General Standard S.R.L. weist darauf hin, dass somit beachtet werden muss, dass im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 EUR erwirtschaftet worden sind. Daher besteht für diese Kleinunternehmen keine Pflicht die Umsatzsteuer zu berechnen.
Das Finanzamt weist hierauf allerdings nicht hin. Dies muss von den Selbstständigen selbst bedacht werden. Sollte dies nicht beachtet werden, fällt das dem Finanzamt direkt auf. Die Umsatzsteuer muss direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Dies kann zu einem Liquiditätsverlust der Selbstständigen führen, wenn Sie keine Umsatzsteuer bei den Kunden berechnet haben. Die Selbstständigen sollten daher aufpassen und sich rechtzeitig anpassen. So kann es am Ende keine unerwünschten Überraschungen geben.
Ihre General Standard S.R.L.
General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.
Kontakt:
General Standard S.R.L.
Elena Moraru
Bd. Moscova 13/5 Whg. 39
2068 Chisinau
+37 322 8979 42
fragen@online-auskunft24.com
http://online-auskunft24.com