Die Rolle des Strafverteidigers im Strafprozess

Die Rolle des Strafverteidigers im Strafprozess

Welche Rolle der Strafverteidiger im Prozess spielt und welche Aufgaben dieser dabei übernimmt.

BildDer Strafverteidiger spielt eine zentrale Rolle im Strafprozess. Er vertritt die Interessen des Angeklagten und hat die Aufgabe, dessen Rechte zu schützen. Hierbei hat er insbesondere die Pflicht, die Beweislage kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Widersprüche oder Unstimmigkeiten aufzudecken.

Zu den Aufgaben des Strafverteidigers gehört auch die Beratung des Mandanten in allen Fragen des Strafverfahrens, beispielsweise hinsichtlich der Aussage- oder Schweigepflicht. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen und die Ergebnisse von Ermittlungen zu überprüfen.

Im Gerichtssaal vertritt der Strafverteidiger seinen Mandanten und plädiert auf dessen Unschuld. Er hat das Recht, Zeugen zu befragen und entlastende Beweismittel vorzulegen. Auch im Falle eines Schuldspruchs setzt sich der Strafverteidiger weiterhin für den Angeklagten ein und versucht, eine möglichst milde Strafe zu erwirken.

Insgesamt kommt dem Strafverteidiger somit eine wichtige Aufgabe im Strafprozess zu. Er vertritt die Rechte und Interessen des Angeklagten und sorgt dafür, dass das Strafverfahren fair und gerecht abläuft.

Darüber hinaus kann der Strafverteidiger auch bei der Vorbereitung des Strafprozesses eine wichtige Rolle spielen. Er kann beispielsweise frühzeitig Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufnehmen, um auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken oder die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.

Nicht zuletzt ist der Strafverteidiger auch für die psychologische Unterstützung des Mandanten von großer Bedeutung. Denn für viele Angeklagte ist ein Strafprozess eine enorme Belastung, die mit Ängsten, Stress und Unsicherheiten verbunden ist. Der Strafverteidiger kann hierbei helfen, indem er dem Mandanten zur Seite steht, ihm Mut zuspricht und ihm dabei hilft, mit der Situation umzugehen.

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Mit auf das Strafrecht spezialisierter Anwaltskanzlei in Hamburg, Frankfurt und Neumünster vertritt der Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner die Interessen von Unternehmen und Privatpersonen in Strafverfahren, lokal und bundesweit. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Herr Dr. Böttner Fälle der Strafverteidigung und Nebenklagevertretung. Als bundesweit langjährig erfahrener Strafverteidiger verteidigt Dr. Böttner zielsicher im Sinne seiner Mandanten, vor allen deutschen Gerichten, in allen Instanzen, vom Ermittlungsverfahren bis hin zu sehr komplexen Strafverfahren in der Revision. Das Strafverteidiger-Team in Hamburg übernimmt Mandate im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht.

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