Anders als mit dem zugegebenermaßen starken Begriff der Abzocke lässt sich kaum noch beschreiben was auf deutschen und auch europäischen Straßen in der heutigen Zeit geschieht. Die Auswahl der Stellen an denen mobile Radarmessungen vorgenommen werden erfolgt in den meisten Fällen nicht mehr nach dem Grad der Gefährdung im Straßenverkehr an der jeweiligen Stelle, sondern nach der möglichen Höhe an Verwarnungsgeldern. Gleiches gilt für eine Vielzahl an festinstallierten Radaranlagen, je mehr Verwarnungen – und damit mehr Einnahmen – an einer Stelle möglich sind, je höher die Wahrscheinlichkeit das dort von der Stadt oder Gemeinde eine feste Radaranlage installiert wird. Mittlerweile erfolgt sogar an einzelnen Stellen die Ausgestaltung der Geschwindigkeitsgrenzen unter dem Aspekt einer möglichst hohen Effizienz, sprich Einnahmenhöhe, der Radaranlage. Bestes Beispiel dafür ist die mittlerweile berüchtigte sogenannte Blitzer-Meile B252 zwischen Marburg und Frankenberg in Hessen, mit 14 Blitzern auf 23 Kilometern. Doch es gibt Mittel und Wege sich dagegen zu wehren, moderne Radarwarner können helfen.
Welcher Radarwarner für welchen Zweck?
Für die verschiedenen Arten der Radargeräte gibt es auch verschiedene Lösungen um diese entweder passiv zu vermeiden oder ihnen aktiv entgegen zu wirken. Entsprechend hängt die Auswahl des Radarwarngerätes von dem gewünschten Einsatzzweck ab. Gegen die klassischen mobilen Radarfallen empfiehlt sich der Einsatz von mobilen Radarwarnern mit GPS, diese lassen sich im Zweifelsfalle einfach beiseitelegen. Als Alternative bietet sich ein fester und unsichtbarer Einbau an.
Für fest installierte Radaranlagen bietet es sich entweder an ein bereits vorhandenes Navigationsgerät mit entsprechenden POI Warnungen zu versehen. Allerdings ist dies aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht unproblematisch. Daher empfiehlt es sich einen externen und unauffälligen Radarwarner zusätzlich zum Navigationsgerät einzusetzen.
Den beliebten aktiven mobilen Lasermessungen lässt sich allerdings nur mit fest eingebauten Systemen beikommen. Diese Systeme sind in der Regel aktiv und haben ihren eigentlichen Verwendungszweck als Parksensor oder auch als Garagentoröffner.
In Deutschland sind der Kauf und der Besitz von Radarwarngeräten erlaubt. Allerdings ist nach §23 (1b) der StVO der Einsatz oder das sogenannte betriebsbereite Mitführen von Radarwarnern nicht erlaubt. Ein Verstoß gegen §23 Absatz 1b wird aktuell mit 75 Euro und einem Punkt im Register ins Flensburg geahndet. Im europäischen Ausland greifen verschiedene Regelungen von insgesamt verboten bis hin zu generell erlaubt. Hier empfiehlt es sich vorher entsprechende Erkundigungen einzuholen, um auch beim Fahren im Ausland richtig präpariert zu sein.
Der Spezialist für Radarwarner Radarfriends bietet eine Vielzahl an Radarwarngeräten, passend zu den verschiedenen Einsatzzwecken.
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