Auch beim Gesetzgeber ist der Grundsatz angekommen, dass die Mediation der ausgefeilte Weg ist, bestehende Kontroversen nachhaltig zu lösen.
Wo stets Personen gemeinsam leben entstehen aus den unterschiedlichsten Gründen Streitigkeiten. Eine wirkliche Beendigung des Konflikts ist davon abhängig, ob es gelingt einen Ausgleich der unterschiedlichen Belangen und/oder Verletzungen der Gefühle, die zum Konflikt geführt haben, herbei zu schaffen. Hierzu müssen personen- und sachbezogene Ebenen (letzteres die Belangen) separiert und auseinander gehalten werden. Bloß wenn das gelingt, kann eine ergebnisorientierte Lösung im Interesse beider Konfliktparteien erzielt werden.
Während der begleiteten Mediation wird der Konflikt nicht mithilfe einen Streitentscheider gemäß eines Alles-oder Nichts Entscheidung “geregelt” oder mit Hilfe von einen (faulen) Kompromiss überwunden, sondern mittels einer Aufarbeitung der Interessengegensätzen mithilfe einer Offenlegung der tatsächlichen (hintergründigen) Interessen, aufgelöst. Das kann für beide Streitparteien im Idealfall zu einer Win-win-Situation führen. Solche (Auf)-lösung kann kein außenstehender Dritter durchführen, sondern bloß die Beteiligten eigenhändig, da bloß sie ihre tatsächlichen Positionen kennen. Der Interessenausgleich führt des Öfteren dazu, dass aus dem Konflikt zwischen zwei Menschen sogar beide als Sieger hervorgehen.
Konfliktlösung mittels anwaltlicher Mediation?
Vorbedingung für die Mediation ist die Teilnahme aller am Konflikt Beteiligten an dem Verfahren der Lösung. Hierbei bedarf es der Bereitwilligkeit aller Beteiligten, sich freiwillig mit dem Konflikt auseinander zu setzen. Dies setzt aber die Kompetenz voraus, nicht allein die eigenen Interessen kritisch zu überprüfen, sondern sich ergebnisoffen mit dem Standpunkt der Konfliktpartei auseinander zu setzen und zu verhandeln.
Der anwaltliche Schlichter muss die tatsächlichen Belange aus den vordergründigen Streitpunkten liegenden Emotionen extrahieren und für die Vermittlung zugänglich machen. Dazu ist ein erfolgreicher Prozess des Zuhörens, des Einfühlens und der professionellen Betrachtung der Sichtweisee notwendig. Dadurch kann das Ergebnis nicht nur die Beseitigung der Konfliktgründe, sondern auch eine Chance zur Wiederaufnahme der ehemals gestörten Partnerschaft sein, jedoch eben auf einer neuen Ebene. Wie zum Beispiel eine funktionierende Verständigung auf Elternebene.
Ist diese Vermittlung für jeden geeignet?
Fordern Sie von dem Konfliktgegner allein das, was Ihnen von Rechts wegen zusteht, dann sind Sie bei einem Rechtsanwalt bestens aufgehoben. Allein ein Richter wird Ihnen in letzter Instanz sagen können, was Ihnen nach dem Gesetz tatsächlich zusteht!
Wenn Sie sich aber vergegenwärtigen können, im Interesse der Kinder mit dem Partner nach dem Streit noch eine Elternbeziehung zu leben, auch wenn die Paarbeziehung definitiv gescheitert ist, dann sieht die Sache durchaus anders aus. Ist es für Sie möglich oder sogar erstrebenswert, dass Sie mit Ihren Geschwistern auch nach der Erbauseinandersetzung noch freundschaftlich verkehren? Suchen Sie de facto eine faire Lösung, die nicht alleinig die Durchsetzung Ihrer eigenen Belangen beinhaltet?
Auf dem Internetauftritt der RVR Rechtsanwälte findet man einen kleinen Test und die dazugehörige Beantwortung einiger Fragen, die darüber Auskunft geben kann, ob die Vermittlung für einen eine gute Option und der mögliche richtige Weg ist.
Weitere Angaben zu den Themen Anwalt Mediation , Mediator, Mediator Stuttgart, faire Trennung oder auch zum MarkenWiki erhält man auch auf der Webseite rvr.de – Anwalt Stuttgart .
Die Privatkanzlei steht für die Lösung von Rechtsproblemen im familiären Bereich, sei es im Familienrecht, Erbrecht oder der Nachfolge in Familienunternehmen.
Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten betreuen wir in der Wirtschaftskanzlei klassisch anwaltlich. Wir beraten, verhandeln, gestalten und setzen Ihre Rechte gerichtlich durch.
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