Die Kritik an dem Rechtsschutzversicherer RS-Union Schaden (Alte Leipziger) nimmt zu. Verärgerte Kunden laufen Sturm.

Die Kritik an dem Rechtsschutzversicherer RS-Union Schaden (Alte Leipziger) nimmt zu. Verärgerte Kunden laufen Sturm.

RS-Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) verweigert schwer geschädigten Versicherungsnehmern die Deckungszusagen.

Die Rechtsschutzversicherung RS-Union, die zum Alte Leipziger-Konzern gehört, macht sich derzeit wenige Freunde. Es häufen sich die Beschwerden über diesen Versicherer, der Regulierungen verzögert und verweigert. Mehrere Deckungsklagen sind am Landgericht München anhängig. Zahlreiche weitere verärgerte Kunden wollen nun ebenfalls gerichtliche Hilfe wegen der inakzeptablen Geschäftspraktiken der Versicherung in Anspruch nehmen.

Eigentlich ist es doch ganz einfach: Um sich nicht dem Risiko hoher Prozesskosten auszusetzen, besitzen viele Deutsche eine Rechtsschutzversicherung.
Diese wird eingeschaltet, wenn der Gang zum Anwalt nötig ist und soll im Streitfalle alle anfallenden Kosten übernehmen. Die Praxis sieht leider nicht ganz so einfach aus, zumindest für die Kunden der Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger Konzern), mit Sitz in München. Bevor der Versicherer in die eigene Tasche greift, um seinen Kunden von Anwalts- und Gerichtskosten freizustellen, wird erst einmal gemauert. Vor allen Dingen in denjenigen Fällen, in denen es um richtig viel Geld geht, nämlich im Bereich des Personenschadenrechtes. Hierunter zählt auch das Arzthaftungsrecht. Ist ein Patient Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden und ist er dann bei der RS-Union rechtsschutzversichert, dann darf er sich “warm anziehen”. Denn der Versicherer erteilt nicht, wie es im Grunde alle anderen deutschen Rechtsschutzversicherungen problemlos machen, unverzüglich, das heißt innerhalb von 2 – 3 Wochen den Deckungsschutz, sondern es sollen doch zunächst einmal sämtliche Behandlungsunterlagen der schädigenden Klinik, der Vorbehandler, und der Nachbehandler übermittelt werden, wofür auch immer. Der Hinweis, daß nicht ein Sachbearbeiter einer deutschen Rechtsschutzversicherung zu entscheiden habe, ob eine ärztliche Behandlung fehlerhaft war oder nicht, sondern ein qualifizierter Fachmediziner, scheint an den medizinischen Versicherungslaien ungehört abzuprallen. Immer wieder stellen sie jedenfalls klar, daß sie der Ansicht seien, es bestünde keine Erfolgsaussicht, ein Versicherungsschutz werde deshalb nicht erteilt und basta! Da hilft dann nur die Androhung einer Deckungsklage weiter, flankiert mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde des Versicherers, der Bafin. Merkt der Versicherer sodann, daß er um den Deckungsschutz nicht umhin kommt, hat er aber noch einige Trümpfe in der Tasche: So gibt ihm das Gesetz das Recht, in einem Schadenfall den Versicherungsvertrag aufzukündigen. Und davon macht die RS Union ausgiebig gebrauch. Schließlich will man sich ja auch für die Inanspruchnahme durch den VN bei diesem wieder entsprechend “revanchieren”. Geht es später darum, dem Versicherungsnehmer einen Deckungsschutz für die Berufung zu geben, fangen die “Mätzchen” wieder ein. Selbstverständlich habe eine Berufung keinerlei Aussicht auf Erfolg, auch wenn das Kunde, Rechtsanwalt und Mediziner anders sehen. Schließlich, so wird argumentiert, habe das Untergericht das eben auch so gesehen.
So langsam und schleppend die Rechtsschutzunion Schaden GmbH bei ihrer eigentlich gesetzlichen Regulierungspflicht agiert, umso schneller ist sie aber dann zur Stelle, wenn es darum geht, zu hinterfragen, ob sie sich angesichts dieser Geschäftspraktiken in Liquiditätsengpässen befindet: da wird dann schnell einmal ein Anwaltsbüro bemüht, das klarstellt, wieviel Umsatz und Gewinn der Versicherer jedes Jahr mache. Ein Schelm, der Böses dabei denkt………

Ciper & Coll.
dirk ciper
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