Das ergänzte Pflegestärkungsgesetz II vom Januar 2017 bietet neue Chancen in der Seniorenbetreuung
MÜNCHEN
Am 1. Januar 2016 trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft, zum Januar 2017 kamen die neuen Veränderungen hinzu. Die Verbesserungen der Begutachtungsverfahren bei den Pflegebedürftigen mit Demenz und die Umstellung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung. Die Einführung der fünf Pflegegrade im Vergleich zu den vormals drei Pflegestufen (PS) brachte deutliche Verbesserungen für die Pflegebedürftigen.
Alle Leistungsbezieher werden nun automatisch in das neue System übergeleitet. Pflege-bedürftige die ausschließlich körperlichen Unterstützungsbedarf haben, werden ebenfalls automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Das bedeutet:
PS 0 ist Pflegegrad 1
PS 1 ist Pflegegrad 2
PS 2 ist Pflegegrad 3
PS 3 ist Pflegegrad 4
Härtefälle Pflegegrad 5
Die Härtefälle werden in den Pflegegrad 5 übergeleitet. Neben dem Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt es jetzt weitere Veränderungen: Der Medizinische Dienst wird jetzt verpflichtet, ein einheitliches Verfahren für Rehabilitations-Empfehlungen anzuwenden.
Pflegepersonen, wie pflegende Angehörige, (und möglicher Weise künftig Betreuungskräfte mit z.B. Help-Zertifikat) werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert. Die Regelungen zur Information und Beratung sind neu strukturiert und wurden ausgeweitet. Die Pflegekassen beispielsweise bieten Unterstützung zu Kursen für Angehörige und Betreuungspersonal an. Help verhandelt derzeit mit dem Ziel, ebenfalls die Seniorenassistenten zu unterstützen.
Kompetente Betreuung mit persönlicher und vertrauensvoller Zuwendung – wie die Akademie Help mit der Ausbildung der Senioren-Betreuer und Senioren-Assistenten. Die Regelungen zur Qualitätssicherung wurden ebenfalls überarbeitet.
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurden jetzt automatisch in den über-nächsten Pflegegrad gestellt.
Alle Pflegebedürftigen, bei denen eine Einschränkung festgestellt wurde, bekommen seit Anfang 2017 mehr Leistungen zugesprochen.
Jeder ambulante Pflegedienst hat körperbezogene Pflege und pflegerische Betreuungsmaßnahmen anzubieten.
Ein großes Ziel ist es, darüber hinaus auch die kompetente Seniorenassistenz mit anzubieten, wie sie von der Akademie Help gelehrt wird.
Das Ziel der Akademie Help ist es, dass die Senioren lange in Ihrem Zuhause wohnen bleiben. Dazu werden die pflegenden und Betreuenden Personenkreise gut ausgebildet.
Die Help-Akademie bildet seit längerem Seniorenassistenten, Betreuer und Begleiter aus, damit die Bedürftigen selbstständig zu Hause bleiben und ihren verdienten Lebensabend in Würde leben.
HELP- die Sterne Akademie bildet ältere und lebenserfahrene Menschen aus zur Selbständigkeit in der Seniorenassistenz
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