„Die grenzüberschreitende Abfallverbringung“ lautet der Titel eines Seminars, das am 15. Juni 2023 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt.
Die in 2006 novellierte europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in unmittelbar geltendes Recht um.
Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die Novelle der VVA führten auch zu einer Anpassung der ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Die unmittelbar geltende VVA und das ergänzende Abfallverbringungsgesetz sind als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden. Als eine wichtige Orientierungshilfe für Dritte ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung, die LAGA-Mitteilung 25, anzusehen.
Die in den letzten Jahren steigenden Mengen grenzüberschreitend verbrachter Abfälle, die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen und auch Verbringungsvorgänge mit zum Teil illegalem Hintergrund lassen ein verstärktes Fortbildungsangebot erkennen.
Das Seminar wurde gleichermaßen für Entsorgungsunternehmen, für Abfallerzeuger, für Überwachungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt und dient der praktischen Einführung in diese komplexe Rechtsmaterie.
Das Seminar zeigt Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht auf und gibt Hilfestellungen bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung.
09.30 Uhr Einführung und Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Völkerrechtliche Grundlagen, supranationales Recht und nationales Recht, verbrachte Abfallströme, Zuständigkeiten
10.30 Uhr Abfalldefinition und Klassifizierung von Abfällen
Produkt/Abfall, Abfalllisten der VVA, AVV
11.30 Uhr Kaffeepause
11.45 Uhr Einstufung und Zuordnung von Abfällen anhand von Beispielen (einschließlich Praxisübung)
12.30 Uhr Mittagspause
13.15 Uhr EU – Abfallverbringungsverordnung
Unterschiedliche Verfahren, Verwertung/Beseitigung, Auswirkung dieser Rechtsbegriffe auf die Unternehmen
13.45 Uhr Antragsunterlagen und Verfahrensablauf (Teil I)
Von der Antragstellung bis zur Genehmigung, Prüfung und Weiterleitung der Unterlagen, Behördenwege
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Antragsunterlagen und Verfahrensablauf (Teil II)
Einschließlich Praxisübung zum Notifizierungsverfahren
15.45 Uhr Die Durchführung der Transporte
Anmeldung, Annahmeerklärung, Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
16.15 Uhr Transportrecht
Anzeige- und Erlaubnisverordnung, zuständige Behörden, Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge, Umschlag und Lagerung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
In Präsenz, aber sicher!