Die lineare Abschreibung bezieht sich grundsätzlich auf feste Sätze in einem Jahr. Wird ein Wirtschaftsgut über den Zeitraum von fünf Jahren genutzt, erfolgt auch die Abschreibung in diesem Zeitfenster. Demnach dürfen pro Jahr 20 Prozent des Wertes abgeschrieben werden. Liegt der Zeitraum bei zehn Jahren, mindert sich der Abschreibungssatz auf 10 Prozent. Die Abschreibung im ersten Jahr erfolgt grundsätzlich anteilig unter Berücksichtigung der Monate oder Wochen. Die AfA kann bei einem angebrochenem Monat grundsätzlich voll berechnet werden. Unternehmen haben des Weiteren die Möglichkeit, bei einem angebrochenen Monat die AfA tageweise zu berechnen. Kommt es nachträglich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden diese auf den Abschreibungswert addiert. Dies erfolgt beim Buchwert, der am Jahresanfang genutzt wird. Der verbleibende Gesamtbetrag wird schließlich auf die vorgesehene beziehungsweise definierte Nutzungsdauer geteilt.
Lineare Abschreibung bei nachträglicher Kaufpreisminderung
Wird der Kaufpreis des Wirtschaftsgutes nachträglich gemindert, wird die AfA grundsätzlich auf den Kosten berechnet, die im Jahr der Anschaffung angefallen sind. Sie bezieht sich demnach auf die ursprünglichen Anschaffungskosten. Da sich die Anschaffungskosten jedoch gemindert haben, kann im Folgejahr nur eine anteilige Bemessungsgrundlage verwendet werden. Unternehmen können heute für die Anschaffung von einem Wirtschaftsgut einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Durch diesen kommt es bei der linearen Abschreibung zu besonderen Regelungen. Dabei kann im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes eine zusätzliche Abschreibung genutzt werden. Diese beträgt dann grundsätzlich 40 Prozent. Kommt die zusätzliche Abschreibung zum Einsatz, mindert sich die Bemessungsgrundlage für die lineare AfA. Die Minderung beträgt dann ebenso 40 Prozent. In den Folgejahren, in denen die AfA erfolgt, wird grundsätzlich nur der geminderte Wert als Bemessungsgrundlage verwendet.
Die lineare Abschreibung kommt am häufigsten bei Unternehmen zum Einsatz. Dies muss vordergründig auf die leichte Handhabung der AfA zurückgeführt werden. Weitere Informationen zu den Themen Steuerberater Mannheim, Steuerberatung Mannheim und Wirtschaftsprüfung Mannheim erhält man auch auf der Website www.rvr.de/rvr/57/Florian-Frank.html
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