Unter Textilrecycling versteht man das Einsammeln, Sortieren, Aufbereiten und die Weiterverwertung von Altkleidern, -schuhen und anderen Haushaltstextilien.
Weltweit werden Alttextilien und -schuhe eingesammelt und wiederverwertet. Dazu werden insbesondere Altkleidersammelcontainer eingesetzt, die auf verschiedenen angemieteten Flächen aufgestellt werden. Nachdem die Textilien eingesammelt wurden, werden sie sortiert, wiederverwertet und teilweise recycelt.
Jährlich werden 750 000 Tonnen Alttextilien und -schuhe in Deutschland aussortiert. Was passiert nun mit den aussortierten Textilien? Die gesammelten Alttextilien werden in Güteklassen sortiert. Die gut erhaltenen Textilien und Schuhe werden weiter verkauft, weniger gut erhaltene zu Putzlumpen oder anderen Faserstoffen verarbeitet. Insgesamt sind es etwa nur 40 % aller gesammelten Altkleider, die weiter verkauft werden können. Die überschüssigen Alttextilien werden weiterverarbeitet oder fachgerecht entsorgt.
Altkleidersammlungen werden grundsätzlich in zwei Sparten eingeteilt. Es gibt gemeinnützige Organisationen, die Sammlungen durchführen lassen und Wirtschaftsunternehmen, die Sammlungen in Eigenregie durchführen. Gewerblich ist eine Sammlung dann, wenn nicht eine karitative Organisation auf den Containern als Sammler gekennzeichnet wird, sondern ein Wirtschaftsunternehmen. Die gemeinnützigen Sammlungen werden in der Regel im Namen eines Vereins durchgeführt. Auch die gemeinnützigen Organisationen beauftragen Wirtschaftsunternehmen, die für sie Textilien sammeln. Das heißt, eine gemeinnützige Sammlung ist nichts anderes als eine gewerbliche Sammlung. Diese wird lediglich unter dem Deckmantel eines Vereins organisiert.
AG Textilverbund führt gewerbliche Sammlungen durch.
Zum 01.06.2012 wurde das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. Jede Organisation, die Sammlungen durchführt, muss gemäß § 18 Abs. 1 KrWG bei zuständigen Behörden diese Sammlungen anzeigen. Diese sollen dafür sorgen, dass die jeweilig zuständigen Behörden selbst entscheiden können, ob sie eine Sammlung zulassen oder nicht. Eine gewerbliche Sammlung wird nur gestattet, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht beeinträchtigt werden. Die Gemeinden, Landkreise oder kreisfreien Städte verlangen verschiedene Angaben eines Unternehmens, wie zum Beispiel Unternehmensgröße und -art, Sammlungsdauer und -umfang und auch, was mit den Abfällen nachweislich passiert.
Gemeinnützige Sammlungen werden lediglich erlaubt, wenn der Träger nachweislich eine steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Sammlungen müssen drei Monate vor Beginn angezeigt werden. Die bereits vor dem 01.06.2012 durchgeführten Sammlungen mussten bis zum 31.08.2012 angezeigt werden.
Auch AG Textilverbund hat solche Anzeigen gestellt.
In Medien wird oftmals gezeigt, dass viele Alttextilien nicht wie von den Spendern vermutet, an Hilfsbedürftige gelangen. Dies ist natürlich für viele Bürger moralisch verwerflich, doch nur ein kleiner Teil der Kleider, die jährlich gesammelt werden, werden von Bedürftigen benötigt. Dass die meisten Textilspenden nicht umsonst an Bedürftige gegeben werden, wissen viele nicht. Selbst die gesammelten Textilien von bekannten wohltätigen Organisationen werden nicht direkt weitergegeben. Zwar besteht die Möglichkeit die Kleidung unvermittelt bei Kleiderkammern abzugeben, doch diese sind meist schon überfüllt und benötigen keine weiteren Spenden.
Die Textilien werden häufig an Dritte-Welt-Länder verkauft, die die Waren dann in Second-Hand-Läden verkaufen oder anderweitig verarbeiten. Kritik daran ist, dass man mit dieser Lösung in Konkurenz zu den ansässigen Kleidungshersteller in diesen Ländern tritt. Aber oft muss die Kleidung noch umgenäht werden, was wiederum für Arbeit sorgt und somit die Armut etwas mehr verringert.
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Hr. Schmidt
Postfach: 560331
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Telefon: 0180 5004318
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