Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Verkehrsrecht

Unfall an Bushaltestelle: Hohe Mitschuld für Radfahrerin

Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern können oft zu komplizierten Haftungsfragen führen. Wie die D.A.S. mitteilt, hat das Kammergericht Berlin einer Radfahrerin ein Mitverschulden von 80 Prozent angerechnet. Die Frau war auf dem Radweg an einer Bushaltestelle vorbeigefahren und mit einem aussteigenden Fahrgast kollidiert. Dem Gericht zufolge hätte sie in dieser Situation vorsichtiger sein müssen.
KG Berlin, Az. 29 U 18/14

Hintergrundinformation:
Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss sich jeder im Straßenverkehr so verhalten, dass niemand anderer verletzt oder gefährdet wird. Vorsicht und Rücksicht auf andere sind ausdrücklich gefordert. Dies gilt auch dann, wenn man der Meinung ist, Vorfahrt zu haben oder im Recht zu sein. Auch Radfahrer, die vorschriftsmäßig einen Radweg benutzen, müssen in bestimmten Situationen erhöhte Vorsicht walten lassen. Besondere Vorsicht ist an Bushaltestellen geboten. Der Fall: Eine Radfahrerin war in Berlin auf dem Radweg rechts an einer Bushaltestelle vorbeigefahren, als ein Bus hielt und die Fahrgäste ausstiegen. Sie kollidierte mit einem der Aussteigenden, stürzte und verletzte sich an der Lendenwirbelsäule. Sie musste operiert werden, lag 16 Tage lang im Krankenhaus und war vier Monate lang arbeitsunfähig. Die Radfahrerin verklagte den Busfahrgast auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Urteil: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung sah das Kammergericht Berlin hier das Hauptverschulden bei der Fahrradfahrerin. Zwar hätte auch der Fußgänger sich regelwidrig verhalten, als er den Radweg betrat, ohne auf den Fahrradverkehr zu achten. Der Radfahrerin sei aber ein Mitverschulden von 80 Prozent anzurechnen. Sie hätte nur dann rechts am haltenden Bus vorbeifahren dürfen, wenn jegliche Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen gewesen wäre. Das Gericht verwies darauf, dass dies besonders in der Straßenverkehrsordnung geregelt sei: § 20 Abs.2 StVO verpflichte den, der rechts am Bus vorbeifahre, zu erhöhter Aufmerksamkeit. Erlaubt ist nur Schrittgeschwindigkeit – und auch diese nur, wenn keine Kollisionsgefahr mit Fahrgästen besteht. Diese dürfen auch nicht beim Aussteigen behindert werden. Gegebenenfalls muss der Vorbeifahrende warten. Während der Fahrgast sich nur unaufmerksam verhalten habe, habe die Radfahrerin eine der “Kardinalpflichten” des Straßenverkehrs verletzt.
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15. 01. 2015, Az. 29 U 18/14

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die “D.A.S. Rechtsschutzversicherung” als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570
Monika.Stobrawe@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de

NEUE PERSPEKTIVEN FÜR IHRE MARKE

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden