Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Arbeitsrecht

Mehr Urlaubstage für ältere Arbeitnehmer

Arbeitnehmern über 58 Jahren dürfen zumindest bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten per Arbeitsvertrag zwei zusätzliche Urlaubstage zugestanden werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht nach Mitteilung der D.A.S. Eine unzulässige Ungleichbehandlung mit jüngeren Mitarbeitern liegt in einem solchen Fall nicht vor.
BAG, Az. 9 AZR 956/12

Hintergrundinformation:
Wieviel Urlaub Arbeitnehmer erhalten, ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz, aber auch aus Tarif- und Arbeitsverträgen. Das Gesetz gesteht Arbeitnehmern einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen zu. Es unterscheidet nicht zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmern. Bisher vertraten die Gerichte meist die Ansicht, dass auch per Arbeitsvertrag Älteren kein längerer Urlaub gewährt werden könne als Jüngeren – dies sei eine unzulässige Ungleichbehandlung. Der Fall: Ein Betrieb produzierte Schuhe. Arbeitnehmer in der Produktion durften sich nach Vollendung des 58. Lebensjahres über zwei Tage mehr Urlaub freuen. Insgesamt wurden ihnen per Arbeitsvertrag 36 Werktage Urlaub im Jahr zugesprochen. Einige jüngere Arbeitnehmer des Betriebes fühlten sich benachteiligt. Sie gingen vor Gericht und beriefen sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das grundsätzlich eine Ungleichbehandlung aus Altersgründen verbietet. Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass die betriebliche Regelung wirksam sei. Der Arbeitgeber habe in dieser Sache einen gewissen Ermessensspielraum. Dieser sei nicht überschritten worden durch die Einschätzung, dass gerade bei der körperlich schweren und ermüdenden Arbeit in der Schuhproduktion zwei Tage mehr Urlaub im Jahr für ältere Arbeitnehmer angemessen seien. Auch der mangels Tarifbindung hier nicht anwendbare Manteltarifvertrag der Schuhindustrie enthalte eine solche Regelung.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2014, Az. 9 AZR 956/12

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die “D.A.S. Rechtsschutzversicherung” als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570
Monika.Stobrawe@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de

NEUE PERSPEKTIVEN FÜR IHRE MARKE

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden