Die D.A.S. informiert: Abschied von der Lohnsteuerkarte: 2013 kommt ELStAM!

Steuerrecht

Ab 1. Januar 2013 wird nach Mitteilung der D.A.S. die Lohnsteuerkarte durch die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Arbeitnehmer müssen künftig dem Arbeitgeber nur noch Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen und ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bis zur Umstellung des Arbeitgebers gilt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Freibeträge müssen beim Finanzamt neu beantragt werden.

Hintergrundinformation:
Ab 1.1.2013 wird der elektronische Abruf der Lohnsteuerdaten von Arbeitnehmern eingeführt. Arbeitgeber können den Zeitpunkt der Umstellung selbst wählen, müssen jedoch die ELStAM (Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) zumindest für einen im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, ist die Abschaffung der Papier-Lohnsteuerkarte eine Vereinfachung für den Arbeitnehmer: Er muss dem Arbeitgeber künftig nur noch seine Steuer-Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum melden und angeben, ob er dort im Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis beschäftigt ist. Der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle nötigen Daten – zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchenmitgliedschaft – aus einer Datenbank abrufen. Zuletzt wurde 2010 eine Lohnsteuerkarte aus Papier erstellt. Für Arbeitnehmer, die seitdem ihre erste Beschäftigung angefangen haben, gab es eine Ersatzbescheinigung. Alte Lohnsteuerkarte und Ersatzbescheinigungen gelten weiter, bis der Arbeitgeber auf das neue Verfahren umstellt. Wichtig: Vor der Umstellung müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beim Finanzamt neu beantragen. Nur Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über 2012 hinaus genehmigt wurden, gelten weiter. Auch bei den Zuständigkeiten hat sich einiges geändert: Die Finanzämter sind nun zuständig für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel, Eintragung von Freibeträgen), aber auch für Änderungen wegen Trennung von Ehegatten und die Berichtigung falscher Abzugsmerkmale. Die Bürgerbüros der Gemeinden sind zuständig für Anschriftenänderungen und standesamtliche Änderungen wie Kirchenein- oder austritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod. Weichen die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge auf Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung von den wirklichen Verhältnissen Anfang 2013 ab, sollten Arbeitnehmer dies beim Finanzamt richtig stellen.

Über die D.A.S.
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