Aktion zum “Internationalen Tag des Rechts auf ein würdiges Sterben” am 2. November 2013
(dgpd Berlin) Heute, am Samstag, 2. November 2013, dem “Internationalen Tag des Rechts auf ein würdiges Sterben” (International day for the right to die in dignity), gingen wir in Berlin öffentlichkeitswirksam für unsere Ziele auf der Straße.
Um 12 Uhr mittags kamen Präsidiumsmitglied Rudi Krebsbach, Mitarbeiterinnen der DGHS-Geschäftsstelle, Berliner DGHS-Mitglieder und andere Mitstreiter für das Selbstbestimmungsrecht zusammen.
Auf der Weidendamm-Brücke mit Blick auf den Berliner Reichstag, unweit der Friedrichstraße, haben wir mit weißen Rosen unserer Forderung nach Gewissenfreiheit bei der Freitodbegleitung Ausdruck verliehen. Damit grüßen wir die Schwesterorganisationen der anderen europäischen Länder (Right to Die Europe), die zeitgleich in Paris und Kanada diesen “Internationalen Tag” begehen.
Wir präsentierten vor Ort einen großen Briefumschlag, in dem sich Listen mit mehr als 1000 Unterzeichnern befinden, die unserer DGHS-Petition zugestimmt haben. Seit Anfang Juli 2013 haben wir auf der Petitionsplattform change.org “Rechtssicherheit für Ärzte, die beim Freitod helfen, Wahlfreiheit am Lebensende und das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben – auf Wunsch mit ärztlicher Hilfe” gefordert. Die neue Bundesregierung ist aufgerufen, endlich konstruktive Regelungen zu schaffen.
Der Brief geht dann an die neue deutsche Bundesregierung.
Informationen auf www.dghs.de sowie auf www.Facebook.com/DGHSde.
DGHS – Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
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