Deutschsprachige Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak für Inkasse in Polen

Deutschsprachige Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak für Inkasse in Polen

Stettin 28.02.2017. Rechtsanwältin adw. Monika Osinska-Majchrzak bietet eine komplette Unterstützung bei der Zwangsvollstreckung in Polen an.

BildDie Rechtsanwältin adw. Monika Osinska-Majchrzak, LL.M ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Zwangsvollstreckungen in Polen auf der Grundlage deutscher Gerichtsurteile. Im Unterschied zu einer Zwangsvollstreckung hierzulande gibt es in Polen allerdings einige Unterschiede, die Sie als Gläubiger kennen sollten.

Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln

Bevor Sie ein Inkasso in Polen aus deutschen Titeln veranlassen können, müssen Sie zunächst eine Vollstreckungsklausel beantragen. Der erste Schritt, eine Geldforderung in Polen einzutreiben, ist immer die Übermittlung einer Zahlungsaufforderung an Ihren Schuldner. Die deutschsprachige, kompetente Rechtsanwältin adw. Monika Osinska-Majchrzak, LL.M garantiert Ihnen in jeder Phase des Inkassos eine professionelle Unterstützung. Bevor die erfahrene Rechtsanwältin eine Zwangsvollstreckung einleitet, verhandelt sie mit Ihrem Schuldner über die Rückzahlung. Sollten Sie weiterhin kein Geld erhalten, versendet die Anwältin Zahlungsaufforderungen.

Einleitung von einem Inkasso in Polen

Falls Ihr Schuldner immer noch nicht zahlt, erhebt Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak Klage bei einem polnischen Gericht und übergibt einem Gerichtsvollzieher Ihren Antrag auf Inkasso in Polen. Damit ein Inkasso in Polen wirksam wird, hängt von einer Vielzahl Faktoren ab. Am wichtigsten allerdings ist, dass Sie die Verschuldung komplett dokumentieren und dass Sie nachweisen können, dass sich der Schuldner im Zahlungsrückstand befindet. Die Beschaffung sämtlicher Unterlagen übernimmt in Ihrem Auftrag die deutsch und polnisch sprechende Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak. Dadurch sparen Sie sich viel Rennereien, Zeit und Geld. Sie benötigen weitere Informationen zum Inkasso in Polen? Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak.

Über:

Rechtsanwaltskanzlei Polen
Frau adw. Monika Osinska-Majchrzak LL.M
ul. Marszalka Józefa Pilsudskiego 20/4
70-462 Stettin
Polen

fon ..: +48 605-08-59-13
web ..: http://www.inkasso-polen-anwalt.de
email : kancelaria@adwokat-osinska.pl

Die Kanzlei der deutschsprachigen Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak, LL.M. (German and Polish Law) bietet eine komplette Unterstützung bei der Zwangsvollstreckung in Polen an. Immer häufiger wird in Polen aus deutschen Urteilen vollstreckt. Unsere Kanzlei befasst sich schon seit mehreren Jahren mit der Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln. Die Reichweite der Kanzlei für die Zwangsvollstreckung in Polen bezieht sich auf das ganze Gebiet von Polen. Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Polen
Frau adw. Monika Osinska-Majchrzak LL.M
ul. Marszalka Józefa Pilsudskiego 20/4
70-462 Stettin

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web ..: http://www.inkasso-polen-anwalt.de
email : kancelaria@adwokat-osinska.pl