Über Sinn und Zweck eines Berufsverbandes – am Beispiel der Steuerberaterkammer Düsseldorf
Von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz und Partner in Essen
17.11.2012
Wer sich in Deutschland als selbständiger Steuerberater (Steuerbevollmächtigter) niederlässt, wird Mitglied in der Steuerberaterkammer – ob er will, oder nicht. Jedes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland hat eine Steuerberaterkammer. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und alle Steuerberater sind Pflichtmitglieder in dieser Kammer und müssen “Zwangsbeiträge” an diese Kammer zahlen. Also eine Zwangsmitgliedschaft. Man sollte meinen, dass eine berufsständige Organisation, deren Mitglieder ausschließlich Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind, teilweise auch mit Doppelqualifikation Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerberater/Rechtsanwalt usw. die Interessen der Mitglieder wahrt.
In diesem Punkt wird man kräftig enttäuscht. Wenn sich z.B. missmutige Mandanten über ihren Steuerberater beschweren, nehmen dies die Steuerberaterkammern dankend auf und strafen die betroffenen Mitglieder meistens ab oder versuchen dies zumindest. Werden durch Steuerberater im Bereich Werbung und Marketing trotz Lockerung des Werbeverbots zu große Anzeigen in Zeitschriften bzw. sonstige laut Meinung der Kammern angeblich nicht standesgemäße Werbeaktionen festgestellt, werden Steuerberater ebenfalls seitens der Kammer abgemahnt.
Jetzt zu den wichtigen Dingen des Lebens: Im Bereich der Steuerberaterkammer Düsseldorf hat ein Steuerberater Mandanten und Berufsangehörige betrogen, Honorare unterschlagen, seine eigenen Vermögensaufstellungen manipuliert und damit seitens Kreditinstituten Kredite erhalten, die er bei Angabe der tatsächlichen Verhältnisse nie erhalten hätte.
Dieser Steuerberater ist dann in die Insolvenz gegangen. Die Insolvenz wurde eröffnet. Die Geschäftsführung der betroffenen Steuerberaterkammer hat lauthals verkündet, bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Titel des betreffenden Steuerberaters eingezogen. So geschehen im Jahre 2009 im Bereich der Steuerberaterkammer Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt – der Steuerberater ist nach wie vor zahlungsunfähig, hat aber trotzdem die Zulassung als Steuerberater.
Mehrere Nachfragen bei der Steuerberaterkammer Düsseldorf ergaben lediglich die Auskunft, dass keine Auskunft erteilt werden kann (Verschwiegenheitsverpflichtung). Es ergibt sich abschließend die Frage, welchen Sinn und Zweck ein Berufsverband hat, der die geringste Kleinigkeit, die gegen einen Steuerberater spricht, aufgreift und Abmahnungen bis hin zur sogenannten Rüge ausspricht – dann aber Steuerberater, die betrügen, schützt und weiterhin auf die Menschheit loslässt.
Übrigens: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wieder aufgenommen, aber erst, nachdem ein Beschwerdeverfahren über die Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet wurde und hat anscheinend bis zum heutigen Tage weder die aufgezeigten Sachverhalte überprüft, noch die entsprechenden Zeugen gehört. Deutschland verwaltet sich zu Tode. Ein Umbruch ist dringend notwendig!
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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