Wer sind die Gewinner durch den Einsatz auf Erneuerbare Energien?
Kürzlich hat EON vollmundig erklärt, sich zukünftig auf Erneuerbare Energien und Stromnetze zu konzentrieren. Wohin mit den Altlasten? “Eine Möglichkeit: Die Altlasten aus Atom und Kohle versuchen die “alten” Energiekonzerne auf Kosten der Steuerzahler loszuwerden. Das könnte bedeuten, dass ein neues Unternehmen gegründet und die Altlasten können somit ausgelagert werden. Wenn diese “neue” Firma eines Tages bankrott ist, dann sollen die Steuerzahler haften”, so ein düsterer Blick in die Energiezukunft für die Verbraucher.
Fossile Brennstoffe gelten als begrenzt – Wohin geht die Reise?
In der Diskussion wird allen Teilnehmern bewusst, dass die Welt einen enormen Energiehunger entwickelt hat und dieser stetig im Wachstum ist, geben auch die unabhängigen Finanzexperten des FX-Beraternetzwerk (http://www.fxbn.de) zu bedenken. Studien zur Folge werden in den nächsten Jahren weltweit riesige Billionen-Summen in Erneuerbare-Energie-Systeme gesteckt. Das alles aus einem einzigen Grund: die fossilen Brennstoffe sind begrenzt.
Erneuerbare Energie: Photovoltaik
Bei Photovoltaik-Modulen geht man von 20 Jahren Laufzeit aus. Adäquate Erfahrungswerte fehlen jedoch, gibt Peter Restle zu bedenken. Hersteller geben durchaus 25 Jahre Leistungs-garantie auf PV Module, die übrigen Anlagenteile lassen sich nach Defekt ersetzen. (Bosch Testmodule liegen aktuell bei 41 Jahren.) Bestehende Anlagen legen also den Schluss nahe, dass eine Anlage durchaus vierzig Jahre oder länger Strom erzeugen kann. Bei weiter steigenden Energiepreisen ein gutes Geschäft für den Betreiber, denn aus der amortisierten Anlage kommt der Strom dann nahezu kostenfrei.
Zur intensiven Diskussion wurde an dieser Stelle erwähnt von dem FX-Beraternetzwerk Finanzexperten erläutert, dass der Eigentümer einer Photovoltaikanlage als Unternehmer verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten hat. Über den Investitionsabzugsbetrag lassen sich 40% einer Photovoltaikanlage im Jahr vor der Investition geltend machen. Zusätzlich können 20% Sonderabschreibung auf den Restwert auf 5 Jahre frei verteilt werden. Hinzu kommt die lineare Abschreibung von 5% auf den Restwert. Alles kombiniert können also über 60% der Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage in kurzer Zeit steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit: Aufdachanlagen für den Eigenverbrauch – eine lohnende Investition
Die sicher lohnendste Art Sonnenstrom zu verwenden ist der Eigenverbrauch. Mit kleinen Aufdachanlagen auf Einfamilienhäusern erzeugt man Strom für ca. 14-16 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Dafür spart man sich 24-26 Cent/kWh für den Strombezug. Gewinner ist somit der Eigenverbraucher, aber eine kleiner Wehrmutstropfen bleibt: Der Gesetzgeber bestraft das Engagement mit einer “Sonnensteuer”, sogenannten Abgabe für den selbst verbrauchten Strom in Höhe von 30% (heute) bis 40% (ab 2017) der EEG-Umlage. Pro selbstgenutzter Kilowattstunde liegt man also um 6 bis 10 Cent günstiger – trotz Nichtnetznutzungsgebühr.
V.i.S.d.P.:
Peter Restle
Gründungsmitglied und Kooperationspartnerbetreuer
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