Richter erkannten den Vorwurf des Deutschen Tierschutzbüros an, dass die Gänse vornehmlich für den Wettstreit und nicht für den Verzehr getötet werden.
Im vergangenen Monat beantragte das Deutsche Tierschutzbüro eine einstweilige Verfügung (16 L 221/16) gegen das Gänsereiten in Bochum. Bei diesem Reiterwettstreit wird einer zuvor getöteten Gans vor den Augen der Zuschauer der Kopf abgerissen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte den Antrag des Tierschutzvereins zwar mit der Begründung ab, dass dieser zu kurzfristig (vor der Veranstaltung) einging und das Gänsereiten fand wie gewohnt statt. Die Richter in Gelsenkirchen bestätigten aber in der Begründung ihres Beschlusses die Einschätzung des Deutschen Tierschutzbüros, dass die Tötung der Gänse vor dem, Gänsereiten “wohl nicht in erster Linie” dem späteren Verzehr dient, sondern der Reitwettstreit “wohl der eigentliche Kern der Veranstaltung” ist. Das bedeutet, dass kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes die Tötung der Gans rechtfertigt.
Rechtsanwalt Rolf Kemper, der das Deutsche Tierschutzbüro vertritt, beantragte in dieser Angelegenheit nun beim Ordnungsamt der Stadt Bochum Akteneinsicht. Daraufhin gab dieses bekannt, dass die Stadt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Gänsereiten im kommenden Jahr in der bisherigen Form verbietet. “Damit folgt das Ordnungsamt nun endlich unserer Forderung” so Jan Peifer, Gründer Deutsches Tierschutzbüro.
Sollten die Gänsereiter-Clubs Sevinghausen und Höntrop im nächsten Jahr nicht freiwillig auf Gänse-Attrappen für den Wettstreit zurückgreifen, wird dies per Ordnungsverfügung angeordnet. Ein entsprechendes Schriftstück werde bereits vorbereitet, heißt es in einer Email des Bochumer Ordnungsamts.
“Ich hab schon vor 20 Jahren gegen dieses barbarisches Spektakel demonstriert, nun endlich wird es verboten. Wir alle freuen uns außerordentlich über diesen tollen Erfolg” so Peifer abschließend.
Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. hat seinen Vereinssitz in Bonn und hat als einer der ersten Organisationen das Verbandsklagerecht in NRW zugesprochen bekommen. Basierend auf diesem Recht kann der Verein u. a. auf dem juristischen Weg für den Tierschutz klagen und auch gegen Veterinärämter vorgehen.
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