Deutsches Kinderhilfswerk: Gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahren besorgniserregend

Deutsches Kinderhilfswerk: Gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahren besorgniserregend

Deutsches Kinderhilfswerk: Gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahren besorgniserregend

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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der leicht gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren intensivere Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 902 Kinder (bis 13 Jahre) und 2.566 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. “Die wieder gestiegene Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besorgniserregend. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich zurückgeht, ist die der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre nach Rückgängen im 1. Halbjahr 2018 im letzten Quartal wieder angewachsen. Dies ist aufgrund der stark rückläufigen Flüchtlingszahlen insgesamt besonders verwunderlich. Hier braucht es eine Verbesserung grenzübergreifender und nationaler Kinderschutzsysteme, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu schützen und zu unterstützen”, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Nichtregierungsorganisation “Missing Children Europe” warnt davor, dass sich kriminelle Netzwerke immer stärker auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder konzentrieren und psychischen oder physischen Druck auf sie ausüben, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. “Bei vermissten Kindern muss grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden, darauf weist das Bundeskriminalamt auf seiner Homepage selbst hin. Auch wenn die Erledigungsquote relativ hoch ist, bleiben viel zu viele Schicksale ungeklärt. Es muss deshalb nachdrücklicher nach diesen Kindern gefahndet werden”, so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sein. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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Uwe Kamp
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