Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesregierung dazu auf, den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht abzuschaffen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist der Optionszwang ein falsches integrationspolitisches Signal. “Wir dürfen Menschen, die von ihrer Geburt an Teil unserer Gesellschaft sind, nicht dazu zwingen, mit ihrer Volljährigkeit eine Entscheidung zu treffen, die ihre Zugehörigkeit in Frage stellt. Damit konterkarieren wir sämtliche integrationspolitischen Bemühungen und senden ein verheerendes Signal: Ihr gehört nicht ganz, nicht auf Dauer und nicht so wie andere dazu, ihr seid Deutsche auf Abruf. Deshalb appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk eindringlich an alle politisch Verantwortlichen, diese Regelung zu korrigieren. Der Optionszwang gehört abgeschafft!”, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widerspricht es dem Grundsatz der Gleichberechtigung, dass Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, dem Optionszwang unterliegen, während andere Kinder, die durch Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten erworben haben, diesem Zwang nicht unterliegen. Außerdem müssen Jugendliche aus EU-Staaten nicht optieren, weil bei ihnen die Mehrstaatigkeit regelmäßig hingenommen wird.
Viele junge Migranten empfinden den Optionszwang nicht nur als Infragestellung ihrer Staatsangehörigkeit, sondern letztlich auch ihrer Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft. Das verunsichert nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Familien und Freunde und birgt die Gefahr, die Integrationspolitik insgesamt unglaubwürdig zu machen. Zudem ist der bürokratische Aufwand enorm, komplizierte Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren sind vorprogrammiert. Ein schneller Verzicht auf den Optionszwang würde eine ungerechte Behandlung dieser Jugendlichen und ein negatives integrationspolitisches Signal beenden. Sie sollten ebenso wie jene Jugendlichen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die einen deutschen Elternteil haben oder aus der EU kommen, beide Staatsangehörigkeiten dauerhaft behalten können.
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit mehr als 40 Jahren für Kinderrechte, Beteiligung und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein.
Kontakt:
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Uwe Kamp
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
030-308693-11
presse@dkhw.de
http://www.dkhw.de