Ziel der Deutschen Stiftung Mediation und des Evangelisches Bildungswerk am 3. Jahrestag des Mediationsgesetzes ist es, Mediation in Deutschland bekannter zu machen.
Anhand von zwei konkreten Beispielen (Rollenspielen) zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten eines wertschätzenden und respektvollen Umgangs auch in menschlich schwierigen Situationen.
19:00 Uhr Begrüßung/Vorstellung der Deutschen Stiftung Mediation (DSM) Christian Leitow, Mediator und Repräsentant DSM Baden-Württemberg
19:20 Uhr Fallbeispiel- Mediation im Arbeitsumfeld (Personen zeigen einen aktuellen Fall im Arbeitsumfeld)
20:00 Uhr Fallbeispiel- Mediation im Nachbarschaftsstreit (Personen zeigen einen aktuellen Fall aus einem Nachbarschaftsstreit)
20:30 Uhr Publikumsdiskussion mit den Referenten über die Möglichkeiten der Mediation
21:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Die Teilnahme an dieser exklusiven Veranstaltung ist kostenfrei, jedoch anmeldepflichtig. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung von uns eine Anmeldebestätigung.
Wir freuen uns über Ihre Zusage und Ihr Kommen.
Anmeldungen unter E-Mail: baden-wuerttemberg@stiftung-mediation.de oder Fax: 0711- 27 36 16 64
Das Mediationsgesetz definiert den Begriff “Mediation” folgendermaßen:
“Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.”
Im Verlauf eines Mediationsverfahrens werden die hinter dem Konflikt liegenden Sichtweisen, Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten (die im Rahmen der Mediation als “Medianden” oder Medianten” bezeichnet werden) herausgearbeitet und Optionen zur Regelung und Beilegung des Streits erörtert und geprüft.
Ein zentraler Gedanke des Mediationsverfahrens beruht auf der Erkenntnis, dass nur die Medianten selbst die wirklich angemessenen und als fair empfundenen Lösungen entwickeln können. Eigene Lösungen werden eher akzeptiert und verwirklicht als von außen vorgeschlagene oder gar gerichtlich festgelegte. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegt das Ergebnis eines Mediationsverfahrens allein in den Händen der Konfliktparteien.
Ziel einer Mediation ist es, gemeinsam tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu finden, bei der sich keine Seite als Verlierer (“win-win”-Situation) fühlt und die zu einer langfristigen und nachhaltigen “Befriedung” des Konflikts führt.
Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass die Medianten im Verlauf des Verfahrens unter Anleitung und Führung des Mediators (wieder) miteinander kommunizieren, gemeinsam nach kreativen Lösungsmöglichkeiten Ausschau halten und diese dann umsetzen. Die eigentliche Rechtslage und etwaige “Schuldfragen” stehen im Hintergrund.
Mediatoren ermitteln nicht die Wahrheit, sie bewerten und urteilen nicht und schlagen keine Lösungen vor. Mediatoren sind im Rahmen ihrer Aufgabe zur Neutralität, Allparteilichkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Über:
Kanzlei Blaufelder
Herr Thorsten Blaufelder
Stuttgarter Straße 50
71638 Ludwigsburg
Deutschland
fon ..: 071419133973
web ..: http://www.kanzlei-blaufelder.com
email : info@kanzlei-blaufelder.de
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator Thorsten Blaufelder aus Ludwigsburg bloggt über aktuelle Entwicklungen, gerichtliche Entscheidungen und Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts, aber auch über seinen Kanzleialltag und über sonstige wissenswerte, ungewöhnliche oder witzige Gegebenheiten.
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