Detektive und GPS-Ortung – “Wissen” bringt den Erfolg

Die PROOF-MANAGEMENT GMBH ist dafür bekannt, dass sie Unternehmen und Anwälten Kompetenz bietet, die unterscheidet. Irritierende Meldungen in den Medien führen erneut dazu, dass unsere Detektei öffentlich Aufklärungsarbeit zu einem aktuellen Thema leistet mittels Fakten und juristischer Analyse.

Detektei PROOF-MANAGEMENT GMBH

Am 04. Juni 2013 urteilte der BGH (Az. 1 StR 32/13) über die Frage der Strafbarkeit des heimlichen Einsatzes der GPS-Ortungstechnik an Kraftfahrzeugen durch Detektive.

Ohne dieses Urteil im Detail zu kennen -so muss man unterstellen-, distanzierten sich in der Folgezeit einige Unternehmen grundsätzlich von dem heimlichen Einsatz der GPS-Ortung.

Doch zur Klarstellung:
Zwar hat der BGH tatsächlich eine grundsätzliche Strafbarkeit des heimlichen Einsatzes von GPS bejaht, was übrigens nicht überrascht, sofern man die Systematik und die Grundzüge des Bundesdatenschutzgesetzes kennt.

Er hat darüber hinaus jedoch auch die Bedingungen für einen legalen und damit straffreien Einsatz dieser Technik näher erläutert. Hierbei wurden zum Beispiel Parallelen zum Einsatz der heimlichen Videoüberwachung in Unternehmen erkennbar.

In der ersten Ausgabe von “COMPLIANCE AKUT” (erschienen Anfang August 2013)

http://www.proof-management.de/publikationen-presse-vortraege/publikationen/index.html

finden Sie unsere ausführliche Zusammenfassung, Erläuterung und Kommentierung der BGH-Entscheidung und gleichzeitig die wesentlichen vom BGH aufgestellten Voraussetzungen für einen legalen Einsatz der GPS-Technik.

Beim Lesen wird deutlich, dass insbesondere zur Aufdeckung von Straftaten in Unternehmen (siehe auch § 32 I 2 BDSG) die heimliche Verwendung von GPS durch Detektive auch in Zukunft eine wichtige Rolle einnehmen wird.

Die fundierte Analyse durch unsere Detektei zeigt abermals, wie wichtig auch die juristische Kompetenz neben der detektivischen ist, um alle legalen Möglichkeiten der Beweisermittlung zu kennen, für unsere Auftraggeber auszuschöpfen und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

Dies ist eine der Kernkompetenzen der Wirtschaftsdetektei PROOF-MANAGEMENT GMBH, die von einem ehemaligen Unternehmensanwalt geführt wird, der als ZAD-geprüfter Detektiv nicht nur die investigativen Möglichkeiten in den Fokus stellt, sondern persönlich auch juristisch über alle Maßnahmen der Detektei wacht.
Zahlreiche Unternehmen und renommierte Anwaltskanzleien in Deutschland schätzen dieses wertvolle Wissen, das im Zeitalter von Datenschutzgesetzen noch nie so wertvoll war wie heute.

Selbstverständlich lässt sich dies durch namenhafte Referenzen belegen.

Informieren Sie sich auf unserer Internetpräsenz www.proof-management.de oder www.tatort-arbeitsplatz.de und überzeugen auch Sie sich von unserer detektivischen und juristischen Kompetenz, die unterscheidet, bundesweit!

Die PROOF-MANAGEMENT GMBH ist eine der führenden Wirtschaftsdetekteien in Deutschland unter der Führung eines Volljuristen und ZAD-geprüften Detektivs.
Lassen auch Sie sich helfen bei Lohnfortzahlungsbetrug, Arbeitszeitbetrug, Spesenbetrug, Diebstahl, Sabotage, Korruption, Geheimnisverrat sowie bei allen anderen Compliance-relevanten Sachverhalten.

Kontakt:
PROOF-MANAGEMENT GMBH
Ass. jur. Paul Malberg
Im Zollhafen 24
50678 Köln
022165078322
paul.malberg@proof-management.de
http://www.proof-management.de

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