Der Zweck einer Hundehaftpflichtversicherung

Jedem Hundehalter sollte nicht nur das Wohlergehen des Hundes am Herzen liegen, sondern auch der Punkt der Absicherung gegen Schäden, die möglicherweise durch das Tier verursacht werden.

BildSollten Schadensersatzansprüche an den Hundebesitzer herangetragen werden, ist dieser mit einer abgeschlossenen Hundehalterhaftpflicht auf der sicheren Seite. Ebenso wenig wie Eltern ausschließen können, dass ihre Kinder etwas kaputtmachen oder einen Passanten verletzen, ist dies Hundehaltern mit ihren Tieren möglich. Insbesondere diejenigen, die zum ersten Mal einen Hund halten möchten, gehen teilweise davon aus, die jeweilige Privathaftpflichtversicherung schließe sämtliche Haustiere ein. Dem ist leider nicht so, vielmehr greift die Privathaftpflichtversicherung nur bei Schäden, die von Kleintieren (beispielsweise Katzen oder Vögel) verursacht wurden. Für alle anderen Tiere ist eine extra Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Rechtliche Aspekte

In Deutschland regelt der Paragraph 823 BGB die mit der Privathaftung zusammenhängenden Punkte. Dieser beinhaltet die Ahndung vorsätzlicher und fahrlässiger Handlungen, die eine Person auf unterschiedliche Weise geschädigt haben. Hieraus ergibt sich für den Verursacher des Schadens die Pflicht zum Schadensersatz. Von jedem Hund geht eine potentielle Gefahr aus, da die Möglichkeit besteht, dass er beispielsweise Passanten beißt oder Sachen beschädigt. Die spezielle Variante der Gefährdungshaftung von Tierhaltern wird in Paragraph 833 Satz 1 BGB behandelt. Demzufolge ist nicht vorhersehbares Reagieren eines Tieres durchaus wahrscheinlich – und zwar ohne jegliche Schuld des Tierhalters. In den vier Bundesländern Berlin, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist mittlerweile jeder Hundebesitzer per Gesetz dazu aufgefordert, eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Online die passende Hundehalterhaftpflichtversicherung finden

Für jeden, der eine Hundehaftpflicht abschließen muss beziehungsweise möchte, stellt sich die Frage, welche Versicherung die eigenen Wünsche berücksichtigt. Und selbstverständlich sollte ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis gegeben sein. Die beste Übersicht an in Frage kommenden Tarifen erhält man, indem online ein Vergleich der Versicherungen durchgeführt wird. Ebenso wie bei anderen Versicherungen sind die Höhe der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung recht unterschiedlich. Zusätzlich spielt zumeist auch das Alter des Hundehalters eine Rolle bei der Festsetzung des Versicherungsbeitrags. Aufgrund der höheren Gefährdung durch Kampfhunde sind für die hierzu zählenden Rassen höhere Prämien zu zahlen. Gewählt werden kann beispielsweise eine Hundehalterhaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von 3 Millionen Euro, aber auch in Höhe von 10 Millionen Euro und mehr. Praktischerweise kommt die gewählte Versicherung nicht nur für durch den Hund verursachte Personen- und Sachschäden, sondern auch für mögliche Gerichtskosten in diesem Zusammenhang auf. Für durchschnittlich 55 bis 70 Euro pro Hund und Jahr ist man als Hundehalter auf der sicheren Seite.

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