Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Reiserecht

Die Europäische Fluggastrechte-Verordnung gewährt Fluggästen, die die Airline wegen Überbuchung in eine niedrigere Ticketklasse eingestuft hat, eine anteilige Herabsetzung des Flugpreises. Allerdings können Reisende diesen Anspruch nicht zusätzlich geltend machen, wenn ihnen die Fluggesellschaft aus anderen Gründen den gesamten Ticketpreis ersetzen muss. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Landshut entschieden.
LG Landshut, Az. 41 O 2511/16

Hintergrundinformation:
Die Europäische Verordnung über Fluggastrechte gewährt Flugreisenden bei großen Verspätungen, Flugannullierungen und Nichtbeförderung einen Ausgleichsanspruch gegen die Fluggesellschaft. Aber auch bei einer wegen Überbuchung erfolgten Herabstufung der Ticketklasse haben Reisende Ansprüche auf Vergünstigung des Ticketpreises: Bei Flügen bis 1.500 Kilometer um 30 Prozent, bis 3.500 Kilometer um 50 Prozent, bei allen weiteren Flügen um 75 Prozent. Der Fall: Ein Familienvater hatte für sich, seine Frau und seine Tochter Flüge in die Dominikanische Republik und wieder zurück gebucht. Das Hotel buchte er gesondert. Die Fluggesellschaft teilte ihm vor dem Abflug mit, dass eine andere Airline den Flug durchführe. Wie sich herausstellte, war die gebuchte Klasse “Premium Economy” in der entsprechenden Maschine überbucht. Die Airline wollte die Familie in die einfache Economy-Klasse umbuchen. Als der Urlauber dies erfuhr, trat er am Abflugtag vom Flugbeförderungsvertrag zurück und stornierte auch das Hotel. Aufgrund der Last-Minute-Stornierung musste er die gebuchten Leistungen jedoch voll bezahlen: Für die Flüge fielen Kosten über 3.300 Euro an, für das Hotel rund 7.600 Euro. Er verlangte nun den Gesamtbetrag als Schadenersatz von der Fluggesellschaft. Zusätzlich forderte er eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Das Urteil: Das Landgericht Landshut gestand dem Urlauber zwar den Schadenersatz für die Ticket- und Hotelkosten zu, nicht aber die Entschädigung nach der EU-Verordnung. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte das Gericht, dass die Fluggesellschaft vertraglich verpflichtet gewesen sei, die Familie in der “Premium-Economy-Class” zu befördern. Alles andere sei keine vertragsgemäße Leistung. Daher habe die Familie nach dem Zivilrecht Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden. Ein Downgrading stelle jedoch keinen Fall der Nichtbeförderung im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung dar. § 10 Abs. 2 der Verordnung enthalte eine besondere Regelung zum Downgrading, nach der Fluggäste zwar einen anteiligen Anspruch auf Reduzierung des Ticketpreises hätten. Bei einem Flug in die Dominikanische Republik wären an sich 75 Prozent des Flugpreises zu erstatten gewesen. Ein solcher Anspruch scheide allerdings hier aus, weil die Fluggesellschaft sowieso den gesamten Flugpreis ersetzen müsse.
Landgericht Landshut, Urteil vom 4. Mai 2017, Az. 41 O 2511/16

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden