Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Nachbarschaftsrecht

Streit unter Nachbarn: Darf ein Baukran den Luftraum über dem Nachbargrundstück nutzen?

Die mündliche Erlaubnis eines Nachbarn, mit einem Baukran den Luftraum über dessen Grundstück nutzen zu dürfen, ist eine reine Gefälligkeit und begründet keinen einklagbaren Anspruch. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Coburg entschieden.
LG Coburg, Az. 23 O 477/17

Hintergrundinformation:
Manche Bauarbeiten lassen sich nicht durchführen, ohne das Nachbargrundstück zu betreten, zu überqueren, ein Baugerüst darauf zu stellen oder dessen Luftraum zu nutzen – etwa mit einem ausschwenkenden Baukran. Nachbarn haben dies nach dem sogenannten Hammerschlags- und Leiterrecht unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden. Näheres regeln die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer. Ob ein Nachbar die Nutzung seines Luftraums untersagen kann, richtet sich danach, inwieweit es zu Beeinträchtigungen seines Grundstücks kommt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ständig schwere Lasten an einem Kran über dem eigenen Dach baumeln. Der Fall: An einem Einfamilienhaus war wegen eines Brandschadens das Dach zu erneuern. Der Nachbar hatte dem Eigentümer mündlich erlaubt, dass der dazu erforderliche Baukran über sein Grundstück ausschwenken durfte. Nach Beginn der Arbeiten gerieten die beiden in Streit. Der Nachbar zog seine Erlaubnis zurück. Der Eigentümer des beschädigten Hauses ging vor Gericht und verlangte, dass der Nachbar die Nutzung seines Luftraums zulassen müsse. Andernfalls müsse er einen größeren Kran bestellen und diesen woanders aufbauen oder eine Mauer auf seinem Grundstück abreißen – beides sei deutlich teurer. Das Urteil: Das Landgericht Coburg entschied nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice, dass der Nachbar die Nutzung des Luftraums über seinem Grundstück nicht zu dulden brauche. Die mündliche Zusage sei lediglich eine Gefälligkeit gewesen, aus welcher der Kläger keine Ansprüche ableiten könne. Einen Nachweis für die höheren Kosten der Alternativen habe der Kläger nicht erbracht. Auch die bayerischen Regelungen über das Hammerschlags- und Leiterrecht kämen hier nicht zum Zuge: Denn dieses setze unter anderem voraus, dass der Bauherr seinen Nachbarn mindestens einen Monat vorher über die geplanten Arbeiten im Einzelnen informiere. Dies sei hier nicht geschehen. Das Gericht sah im Verhalten des Nachbarn auch keine unnötige Schikane: Im betroffenen Bereich seines Grundstücks seien ebenfalls noch Bauarbeiten durchzuführen. Dies sei ein guter Grund, das Befördern von Lasten über diesem Bereich zu untersagen.
Landgericht Coburg, Urteil vom 27. September 2017, Az. 23 O 477/17

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden