Kirchlicher Denkmalschutz in Zeiten abnehmender Fördergelder
Die Denkmalspflege stellt in Deutschland ein noch recht junges Konzept dar. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts begann man damit, sich aktiv für die Erhaltung historisch wertvoller Bauten einzusetzen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde im Großherzogtum Hessen schließlich das erste moderne Denkmalschutzgesetz Deutschlands verabschiedet. Heutzutage ist der Denkmalschutz in Deutschland Sache der Bundesländer, so dass 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze existieren. Allen gemein ist, dass sie die Pflege und den Schutz von Kulturdenkmälern zum Inhalt haben, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.
Regelung und Zuständigkeit
Für Sakralbauten gibt es in den Landesgesetzgebungen gesonderte Regelungen. Die sogenannten “Berücksichtigungsklauseln legen fest, dass kirchliche Belange trotz der staatlichen Zuständigkeit bei der Denkmalspflege Vorrang haben. Die Koexistenz von kirchlichen und staatlichen Denkmalbehörden verläuft erwartungsgemäß nicht ohne Spannungen und testet nicht selten die Grenzen zwischen der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit und der durch die Denkmalschutzgesetze legitimierten staatlichen Intervention.
Eric Mozanowski hierzu: “Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Kulturhoheit der Länder und der daraus resultierenden Landesdenkmalschutzgesetze in diesen Fragen zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede bestehen. Aber generell sollte und muss es ein Anliegen sein, längerfristig eine noch bessere Abstimmung von staatlicher und kirchlicher Denkmalverantwortung zu erreichen.”
Kirchen stehen vor großen Herausforderungen
Die Aufbringung der für die Denkmalpflege benötigten Mittel stellt die Kirchen vor enorme Herausforderungen. Von den über 24.500 katholischen Gotteshäusern stehen gut 95 Prozent unter Denkmalschutz. Die evangelische Kirche verfügt über mehr als 20.000 Kirchen und Kapellen, mehr als drei Viertel davon stehen unter Denkmalschutz. Dazu kommen jeweils noch unzählige weitere denkmalgeschützte Gebäude und Liegenschaften, darunter Klosterschulen, Pfarrhäuser und ehemalige Zehnthöfe. Als Eigentümer der Gebäude obliegt den Kirchen die Pflege und Instandhaltung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Die staatlichen Gelder, die sie bei dieser gigantischen Aufgabe unterstützen sollen, nehmen jedoch seit Jahren ab. Drastische Kürzungen in den Etats der jeweiligen Bundesländer haben dazu geführt, dass Denkmalschutzprogramme, die den Status einer freiwilligen Fördermaßnahme haben, erheblich eingeschränkt oder gar gänzlich eingestellt wurden. Dies ist eine seit Jahren anhaltende Entwicklung. Schon im Jahre 2002 betrugen beispielsweise die Fördermittel, die das Land Nordrhein-Westfalen der Erzdiözese Köln zur Verfügung stellte, nur noch ein Zehntel dessen, was noch 1990 gezahlt worden war.
Gesamtgesellschaftliche Anliegen
“Nicht nur für die Kirchengeschichte, sondern auch für die Lokal- und Kulturgeschichte sind kirchliche Kulturgüter seit jeher von herausragender Bedeutung. Kulturelle Identität und kollektives Gedächtnis spiegelt sich an den kirchlichen Kulturgütern und den Kirchen selber wieder, wir die Bevölkerung und die Gesellschaft visualisieren und kristallisieren uns damit. Somit gehören sie zum Erbe der gesamten Bevölkerung und stehen allen Besuchern offen”, erläutert Eric Mozanowski die Wichtigkeit und Sichtweise für die gesamte Gesellschaft.
V.i.S.d.P.:
Eric Mozanowski
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Eric Mozanowski, ehemaliger Vorstand der ESTAVIS AG, führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Themengebiet Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus den Kreisen der Teilnehmer kam der Wunsch, wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Weitere Informationen unter: www.estavis.de
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