Warum Schüttgut nicht verpacken?
Heute ist doch eigentlich alles in kleinen oder großen Mengen abgepackt. Warum dann nicht auch Schüttgut? Je nach Material erfolgt eine Verpackung des Schüttgutes tatsächlich. Doch in bestimmten Zwischenschritten ist die Verpackung nicht oder noch nicht effektiv. Das liegt zum einen an der Herstellung oder Förderung eines Produktes und zum anderen an den produktionstechnischen Verfahren der Betriebe, die auf die Verarbeitung von großen Schüttmengen ausgelegt sind.
Erst wenn das Material in mehreren Verarbeitungsschritten umgeformt und veredelt wurde, erfolgt die Verpackung, meist in eine handliche Verkaufsverpackung. So wie der Kunde im Supermarkt keine Lastwagenladung Brötchen kauft, genauso wenig möchte eine Großbäckerei ihr Mehl in 1 Kilotüten angeliefert bekommen.
Entstehen Gefahren beim Schüttguttransport?
Nein. Einfach aus dem Grund, weil die jeweiligen Fahrzeuge auf das jeweilige Frachtgut optimiert sind. Das bereits erwähnte Mehl wird in geschlossenen Silowagen transportiert, sodass es weder zu Staubbildungen kommen kann noch zu Verunreinigungen des Mehls etwa durch Straßendreck.
Genauso geht es aber auch mit Schüttgut, das auf offenen Ladeflächen transportiert wird. Der Frachtführer ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Gefährdung der Umwelt und des Straßenverkehrs verhindern. Dazu gehört zum Beispiel die Befestigung von Planen über dem Schüttgut. Zudem sind nur sehr wenige Schüttgüter echte Gefahrgüter, die natürlich kenntlich gemacht werden müssen.
Es soll aber auch nicht verheimlicht werden, dass es Schüttgüter gibt, die in Form von Abfällen oder nicht mehr verwertbaren Produkten einer Entsorgung zugeführt werden müssen. Hier kommen Entsorgungsfachbetriebe ins Spiel, die diese Güter annehmen und der Verwertung zuführen.
Die schuettgut-boerse.com bietet eine Filterfunktion für Entsorgungsbetriebe
Die Abfallentsorgung gestaltet sich aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch, da große Mengen Abfälle bei nicht fachgerechter Entsorgung auch großen Schaden anrichten können. Selbst harmlos erscheinende Abfallprodukte wirken sich in Größenordnungen von mehreren Tonnen auf die Natur negativ aus. Aus diesem Grund schlagen sich EU-Verordnungen und bundeseigene Gesetze im Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Abfallgesetz nieder. Aus diesem wiederum geht die Regelung zur Definition von Entsorgungsfachbetrieben und deren Qualifizierung hervor.
Der Gesetzgeber erlaubt nach erfolgter Zertifizierung durch eine Prüfstelle das Führen eines Überwachungszeichens für Betriebe oder Teile des Unternehmens.
Nur solche Betriebe dürfen in der Folge Abfälle bestimmter Herkunftsbereiche annehmen. Der Vorteil für den Frachtführer bei der Abgabe von Abfällen an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb liegt in der Vereinfachung des Entsorgungsnachweises.
Der Entsorgungsfachbetrieb muss keinen Entsorgungsnachweis mehr führen, sondern unterliegt nur noch der Anzeigepflicht bei Entgegennahme von Abfällen. Mit der Filterfunktion auf schuettgut-boerse.com für entsprechende Entsorgungsfachbetriebe stellen damit auch schwierige Ladungen kein Problem mehr dar.
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