Im Zuge der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Energieausweis eines Hauses ab dem 1. Mai 2014 bei jeder Besichtigung vorgezeigt werden. Er gibt Auskunft über verschiedene Energiekennwerte und sorgt für Transparenz für Mieter und Käufer von Immobilien.
Beim Energieausweis wird zwischen zwei Varianten unterschieden – dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis informiert detailliert über den End- und Primärenergiebedarf eines Gebäudes auf der Grundlage verschiedener Faktoren wie der Beschaffenheit der Gebäudehülle, der Heizungstechnik oder dem Standort des Hauses. Der Verbrauchsausweis dagegen ist kostengünstiger und basiert auf dem reellen Energieverbrauch eines Gebäudes, bezogen auf die Verbrauchswerte für Warmwasser und Heizung für einen Zeitraum von mindestens drei Heizperioden. Da diese Werte allerdings auch vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängen, ist der Verbrauchsausweis weniger objektiv als der Bedarfsausweis.
Grün, Gelb oder Rot: Je nachdem, wie viel Energie ein Gebäude für warmes Wasser und Heizung benötigt, unterscheiden sich die Farben im Energieausweis. Vergleichswerte werden in einer zweiten Farbskala aufgeführt und geben hilfreiche Hinweise zum Energieendbedarf – Grün zeigt einen geringen Verbrauchswert, Gelb einen höheren Bedarf und Rot einen sehr hohen Energiebedarf und die Notwendigkeit einer energetischen Modernisierung an.
Angesichts von stetig steigenden Kosten für Heizung und Warmwasser sollten Käufer und Mieter über den Energiebedarf ihrer Immobilie genau informiert sein. Immobilienmakler sind mit der Energieeinsparverordnung bestens vertraut und können hier wertvolle Hilfestellungen geben.
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wavepoint e.K.
Sascha Tiebel
Münsters Gäßchen 16
51375 Leverkusen
Deutschland
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