Garagen vor Schulen werden oft zum Parken genutzt, so dass die Garagenmieter oder die Garageneigentümer nicht in ihre Garage hineinfahren können. www.Garagenrampe.de rät, dies durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Die Straßenverkehrsordnung untersagt das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber. Doch die Erfahrung vor Schulen zeigt, wie häufig diese eindeutige Vorschrift mißachtet wird. Eine Absperrkette aus Kunststoff ist leicht zu zerreißen, genauso ein Band aus Kunststofffolie. Metallketten oder wohl am praktischsten sind umlegbare Absperrpfähle, die mit einem Schließzylinder vor Mißbrauch gesichert sind. Ein bogenförmiger Sperrbügel ist mit einem zusätzlich Pfahl gegen das Umfahren gesichert. Wer im Dunklen die Reflektorstreifen ignoriert, verursacht beim Dagegenfahren erhebliche Schäden am eigenen Fahrzeug. Wer sich mutwillig die Verfügungsgewalt über fremde Grundstücke anmaßt, hat einen Denkzettel verdient. Auseinandersetzungen mit rechtswidrig Parkenden bleiben Autofahrern vor ihrer eigenen Garage künftig erpart. [1] [2]
Freiraum vor dem Garagentor
Unabhängig von der Bauart des Garagentores muss zwischen Garage und Bürgersteig beziehungsweise Straße so viel Platz sein, dass der Autofahrer den Verkehrsweg, den er überfahren will, komplett einsehen kann. Ein 2,50 Meter kurzer Pkw erfordert weniger Platz als ein Sportwagen mit einem langen Motorraum. Somit ist verständlich, dass der örtliche Bebauungsplan eine Mindestlänge vorschreibt. Ein Bauherr ist zusätzlich verpflichtet, einen unbekannten künftigen Bedarf zu berücksichtigen. Wenn die maximale Standardlänge einer Fertiggarage von Garagenrampe von 8,90 Meter gebaut wird, kann damit gerechnet werden, dass diese Länge irgendwann auch von einem Auto ausgefüllt wird. Selbstverständlich ist dieser Freiraum vor den Garagentoren keine öffentliche Parkfläche oder Haltezone, wobei oft zwei oder sogar drei Garagentore gleichzeitig zugesperrt wären, wenn ein Kraftfahrzeug quer davorsteht.
Freiheit in der Garage
Nun gibt es tatsächlich auch Garagen, die keine “notwendigen Stellplätze” enthalten. Das heißt, es sind mehr Garagen vorhanden als Autos, die in den Garagen stehen könnten. Dann sind die Garagenmieter oder die Garageneigentümer frei, diese Garagen anders zu nutzen. Will jemand beispielsweise Flohmarktartikel lagern, dann braucht er den Platz vor den Garagen zum Einladen oder Ausladen. Aber auch genau dann ist er da, um sofort ein zugeparktes Garagentor freigeben zu können. Es entsteht in dieser konkreten Situation keine Behinderung, obwohl nach präziser Korinthenkackerlogik unbefugt geparkt wurde.
Wie auch immer die individuelle Situation vor Ort ist – das versierte und erfahrene Beratungsteam von www.Garagenrampe.de verhilft Bauherren von Einzelgaragen, Doppelgaragen und Großraumgaragen und Investoren in Reihengaragen zum erfolgreichen Garagenbau nach Wunsch. Es ist erreichbar über die Festnetznummer 05222 36901 – 0.
Quellen:
[1] www.tinyurl.com/Garage-zugeparkt
[2] www.tinyurl.com/Nachbars-Garage
www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
Dieser Pressetext ist mit Quellenangabe frei verwendbar, wenn der Text unverändert und vollständig enthalten ist. Es werden keine Lizenzbeträge beansprucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
Garagenrampe GmbH & Co. KG
Björn Knebel
Schloßstr. 4
32108 Bad Salzuflen
Deutschland
E-Mail: Info@Garagenrampe.de
Homepage: http://www.Garagenrampe.de
Telefon: 05222 36901 – 0
Pressekontakt
publicEffect
Hans Kolpak
Kloschwitzer Allee 6
08538 Weischlitz
Deutschland
E-Mail: Hans.Kolpak@Fertiggaragen.be
Homepage: http://www.Fertiggaragen.be
Telefon: 03741 423 7123