Bis zum 31.12.2014 müssen in gleich mehreren Bundesländern Bestandsbauten mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Verantwortlich für den Einbau sind die Eigentümer. Die Kosten müssen die Mieter mittragen.
Mehr als 500 Menschen sterben jedes Jahr durch Brände. Die meisten davon lange bevor das Feuer richtig ausbricht – durch Rauchvergiftung. Immer wieder ist in den Nachrichten vom tragischen Tod ganzer Familien mit Kindern zu lesen, die nachts im Schlaf erstickt sind. Durch Rauchmelder hätten diese Leben gerettet werden können. Sie warnen rechtzeitig vor dem giftigen Qualm und verhindern als Frühwarnsystem zudem, dass sich der Brand weiter ausbreiten kann.
– Warum gibt es die Rauchmelderpflicht?
Rauchmelder sind Lebensretter: Genau deshalb sind sie in den meisten Bundesländern Pflicht. Noch vor zehn Jahren waren nur 10 Prozent der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet. Rheinland-Pfalz war dann das erste Bundesland mit Rauchmelderpflicht (2003). Diesem Beispiel folgten bislang 12 weitere Bundesländer. Sie haben ebenfalls die Klausel der Rauchmelderpflicht in ihre Landesbauordnungen aufgenommen.
Neu- und Umbauten müssen direkt mit Rauchmeldern ausgerüstet werden, für ältere Wohnobjekte gibt es eine Fristenregelung. In Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein endet diese Frist am 31.12.2014. In Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ein Jahr später. In den anderen Bundesländern ist die Frist bereits abgelaufen oder endet teilweise erst 2017 (Bayern). In Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es bislang keine Rauchmelderpflicht. In Thüringen und im Saarland gilt die Rauchmelderpflicht nur für Neu- und Umbauten.
Leider ist das Thema Rauchmelderpflicht bei vielen Vermietern und Mietern noch nicht präsent. Nachfolgend sollen deshalb die wichtigsten Fragen dazu beantwortet werden. Eine umfassende Informationssammlung zu den Themen Rauchmelderpflicht und Brandprävention gibt es auch beim Rauchmelder Blog . Dort kann man sich kostenlos eine entsprechende Info-Broschüre herunterladen.
– Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?
In Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren muss je ein Rauchmelder installiert werden. In Bayern ist der Rauchmelder auch im Wohnzimmer Pflicht. In Badezimmer und Küche drohen wegen Kochdunst und Duschschwaden Fehlalarme. In diesem Räumen muss deshalb kein Rauchmelder angebracht werden. Allerdings gibt es für Küchen und Nassräume spezielle Warnsysteme.
Grundsätzlich machen Rauchmeldern in allen Räumen mit vielen Elektrogeräten und oder brennbarem Inventar Sinn. In Räumen größer als 60m2 sind zwei Melder zu empfehlen. Die Rauchmelder müssen waagerecht an der Zimmerdecke in der Mitte des Raumes bzw. mindestens 50 cm entfernt von den Wänden montiert werden. Nur so ist gewährleistet, dass der Brandrauch frühzeitig erkannt wird.
– Wer muss die Geräte anbringen?
Die Installation von Rauchmeldern obliegt dem Vermieter bzw. Wohnungseigentümer. Dies gilt teilweise auch für die Wartung. Der Vermieter entscheidet, welche und wie viele Rauchmelder zum Einsatz kommen. Mieter haben den Einbau zu dulden, dies gilt jedoch nur in vorgeschriebenen Räumen.
Wenn der Mieter bereits von sich aus Rauchmelder installiert hat, muss er ebenfalls dulden, wenn der Eigentümer neue montiert. Dies ist häufig der Fall bei Vermietern größerer Liegenschaften, die Wartungsverträge mit Dienstleistern wie Techem abschließen.
Die Rauchmelder müssen einmal im Jahr auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Diese Wartung muss je nach Rechtslage entweder der Mieter oder der Vermieter durchführen. Bei vielen Geräten kann die Wartung auch über Funk erfolgen. So muss der Mieter bei der Überprüfung nicht anwesend sein.
– Wer trägt die Kosten?
Beim Mieterschutzbund häufen sich derzeit Fragen zum Thema Rauchmelderpflicht und Kosten. Die Installation von Rauchmeldern in Bestandsbauten ist eine Investition, für die ein sogenannter Modernisierungsaufschlag erhoben werden darf. Das sind jährlich elf Prozent der Kosten für Anschaffung und Montage. Hinzu kommen die Kosten für die Wartung, die über die Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden dürfen, wenn es der Mietvertrag zulässt. In der Regel müssen Mieter so mit einem Zusatzaufwand von 10 bis 30 Euro im Jahr rechnen.
– Wird die Rauchmelderpflicht kontrolliert?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Kontrolle, ob Bestandsbauten fristgerecht mit Rauchmeldern nachgerüstet wurden. Doch im Schadensfall kann es großen Ärger geben. Auch wenn Rauchmelder per Funktion keinen Brand verhindern können, so kann beispielsweise die Versicherung unter Umständen die Leistung verweigern oder kürzen, wenn keine Rauchmelder vorhanden sind. Bei Brand mit Personenschaden droht gar eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.
– Worauf sollte beim Kauf von Rauchmeldern geachtet werden?
Prinzipiell gibt es vier unterschiedliche Warnsysteme: den Wärmemelder, den Optischen Rauchmelder, den Thermo-Optischen Rauchmelder und den Rauchgasmelder. Der Rauchgasmelder reagiert bei einer bestimmten Konzentration des giftigen Kohlenmonoxids. Der Wärmemelder schlägt an, sobald die Raumtemperatur höher ist als 60 Grad oder ein hoher Temperaturanstieg in sehr kurzer Zeit erfolgt. Der Optische Rauchmelder funktioniert auf dem Prinzip der Lichtbrechung. Ein Photosensor misst die unterschiedliche starke Lichtbrechung durch Rauchpartikel in der Luft. Bei einer bestimmten Konzentration wird Alarm ausgelöst. Der Thermo-Optische Rauchmelder ist eine Kombination aus Wärmemelder und Optischen Rauchmelder. Für mehretagige Gebäuden gibt es Funkrauchmelder. Diese sind miteinander vernetzt. Schlägt ein Rauchmelder Alarm, wird das Signal an die anderen Melder weitergegeben.
Die Stiftung Warentest hat 2013 verschiedene Rauchmelder-Arten getestet. Montage und Bedienung sind in der Regel recht einfach. Die Preise schwanken je nach Typ und Hersteller zwischen 10 und 250 Euro. Beim Kauf sollte dringend auf geprüfte Qualität geachtet werden. Diese ist durch Gütesiegel wie das VdS-Zeichen, das KRIWAN-Label oder die TÜV-Plakette erkennbar. Viele weitere Informationen liefert auch der Rauchmelder Blog mit seiner kostenlosen Infobroschüre zur Rauchmelderpflicht.
Bildrechte: fovito #28895532 / Fotolia Bildquelle:fovito #28895532 / Fotolia
Agentur für CRM und Online-Business.
ECOPLAN GmbH
Holger Koch
Washingtonallee 15
36041 Fulda
066196090731
hk@ecoplan.de
http://www.ecoplan.de