Das Störfallrecht – Immer alles auf Abstand halten?

„Das Störfallrecht – Immer alles auf Abstand halten?“ lautet der Titel eines Seminars, das am 12. Februar 2024 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Seit 14. Januar 2017 ist das Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft.

Dazu stellen sich die Fragen:

· Was bedeutet dies für die Neueinstufung der Betriebsbereiche auf Grund der Änderung der Stoffklassifikationen?

· Welche Änderungen müssen in Störfallkonzepten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Sicherheitsberichten berücksichtigt werden?

· Wie muss mit störfallrechtlichen Änderungen umgegangen werden?

· Was beinhaltet das neue störfallrechtliche Genehmigungsverfahren?

· Wie ist die Öffentlichkeit zu informieren?

· Was ist der angemessene Sicherheitsabstand und warum ist die Einhaltung keine Betreiberpflicht?

· Wann muss ein Gutachten zur Abstandsermittlung erstellt werden?

Einen Überblick über diese angesprochenen Themen mit Beispielen aus der Praxis erhalten Sie in diesem Seminar.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber und Unternehmer, die in Störfallanlagen der unteren oder oberen Klasse tätig sind. Aber auch Ingenieurbüros und Behörden können vom hier vermittelten Wissen profitieren.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/S240212.pdf

Programm
09.30 Uhr Einführung – Rechtlicher Rahmen

– Die Seveso III Richtlinie

10.15 Uhr Die 12. BImSchV (Störfallverordnung)

– stoffliche Einstufung

– Anwendung der Quotientenregel

– Die 2% Regel

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Genehmigungsverfahren

Störfallrelevante Änderungen

Anzeige- und Genehmigungsverfahren

Unterrichtung der Öffentlichkeit

Dokumentationspflichten

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Methoden der Risikoanalyse am Beispiel HAZOP/PAAG

15.30 Uhr Kaffeepause

15.45 Uhr Abstandsgutachten – Leitfaden KAS-18 – TA Abstand

– angemessener Sicherheitsabstand

– Stand des Verfahrens zur Einführung der TA Abstand

Praxisbeispiele

16.45 Uhr Ende der Veranstaltung

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