Das Störfallrecht – Immer alles auf Abstand halten?

Das Störfallrecht – Immer alles auf Abstand halten?

„Das Störfallrecht – Immer alles auf Abstand halten?“ lautet der Titel eines Seminars, das am 14. Juni 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Seit 14. Januar 2017 ist das Störfallrecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft.

Dazu stellen sich die Fragen:

·      Was bedeutet dies für die Neueinstufung der Betriebsbereiche auf Grund der Änderung der Stoffklassifikationen?

·      Welche Änderungen müssen in Störfallkonzepten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Sicherheitsberichten berücksichtigt werden?

·      Wie muss mit störfallrechtlichen Änderungen umgegangen werden?

·      Was beinhaltet das neue störfallrechtliche Genehmigungsverfahren?

·      Wie ist die Öffentlichkeit zu informieren?

·      Was ist der angemessene Sicherheitsabstand und warum ist die Einhaltung keine Betreiberpflicht?

·      Wann muss ein Gutachten zur Abstandsermittlung erstellt werden?

Einen Überblick über diese angesprochenen Themen mit Beispielen aus der Praxis erhalten Sie in diesem Seminar.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber und Unternehmer, die in Störfallanlagen der unteren oder oberen Klasse tätig sind. Aber auch Ingenieurbüros und Behörden können vom hier vermittelten Wissen profitieren.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/S220614.pdf

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