Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das am 7. August 2014 in Kraft getreten ist, wird neuen Wind in die Versicherungswirtschaft bringen. Änderungen für Verbraucher stehen hierbei auf dem Programm.
Werden diese Veränderungen als stürmischen Wind den Verbrauchern kräftig entgegenschlagen? Diskussionsbeitrag der Luxemburgischen ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. mit Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann, Versicherungsexperte aus Saarbrücken. “Auf wen kann man sich verlassen, wenn es um die Sicherheit des eigenen Vermögens und einer optimalen Altersvorsorge geht? Die Fragen nach der sozialen Sicherheit rücken bereits in sehr jungen Jahren in den Fokus der Bevölkerung. Welche Vorsorge ist passend auf die Bedürfnisse zugeschnitten? Lassen sich Anpassungen bei Änderungen von Lebensumständen durchführen? Was wenn der Gesetzgeber Änderungen vornimmt, die Berechnung dadurch auf den Kopf gestellt wird?”, so Versicherungsexperte der ATLANTICLUX Hendrik Lehmann, der zu dieser Diskussionsrunde in den Saarbrücker Räumlichkeiten alle herzlich begrüßt.
Neuregelungen durch das Lebensversicherungsgesetz
Atlanticlux Versicherungsexperten erläutern, dass durch die gesetzliche Vorgabe für Lebensversicherungen die Risiken an ein lang anhaltendes Niedrigzinsumfeld angepasst wurden. Hendrik Lehmann gibt zu bedenken, dass hierzu der Gesetzgeber versucht, ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse von den Lebensversicherungen zu verhindern. Dies wurde etwa durch eine Ausschüttungssperre an Aktionäre erreicht, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet sind. In der Runde wurden die Auswirkungen der Neuregelungen für Versicherungsunternehmen wie der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. diskutiert und erläutert.
Was sind Bewertungsreserven?
Allgemein wird von Bewertungsreserven, auch stille Reserven genannt, gesprochen, sie sind die Beteiligungen an Wertpapieren des Versicherungsunternehmens, die jeder Versicherungsnehmer mit seinen Prämien mitfinanziert. Das bedeutet, dass wenn eine Überschussbeteiligung vereinbart
wurde, wird der Versicherungsnehmer nach § 153 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) entsprechend beteiligt. Somit besteht ein vertraglicher Anspruch auf eine Überschussverteilung einschließlich der stillen Reserven. Die jährlich ermittelten Nettoreserven (stille Reserven abzüglich stiller Lasten) werden verursachungsorientiert zuerst nur rechnerisch dem Kunden zugeordnet. Der Zahlungsanspruch erfolgt erst im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, d. h. erst dann wird eine Zuteilung vorgenommen, die seit 2008 50 % beträgt. So die Berechnung bis zur Neuregelung.
Neu: Bewertungsreserven und ihre Begrenzung – Was bedeutet das für die
Versicherungsnehmer?
Versicherungsexperte Hendrik Lehmann erläutert, dass durch das Lebensversicherungsreformgesetz nun seit dem 07.08.2014 diese Zuteilung begrenzt werden kann, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen, um die verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren. So müssen nun insbesondere ausscheidende Versicherte zur “Sicherung der Garantien der verbleibenden Versicherten beitragen” und die Versicherung in deren eigentlichen Pflichten unterstützen. Von dieser Kürzungsmöglichkeit machen derzeit bereits einige Versicherungsunternehmen Gebrauch und es steht zu befürchten, dass bald sämtliche Versicherungsunternehmen mit Verweis hierauf Kürzungen vornehmen werden. Kunden der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. als luxemburgische Versicherungsgesellschaft sind von den Neuregelungen des Lebensversicherungsgesetzes hinsichtlich der Bewertungsreserven und deren Begrenzung nicht betroffen. Bei ihnen bleibt alles beim Alten.
Fazit: Bewertungsreserven und Rückkaufswert
“Ob dies wirklich einen gerechten “Ausgleich zwischen den Interessen der in einer Risikogemeinschaft verbundenen Versicherten darstellt”, wie das Bundesverfassungsgericht es propagierte und worauf der Gesetzgeber verweist, ist durchaus in Frage zu stellen”, so Atlanticlux Versicherungsexperte Hendrik Lehmann. Zu raten ist den Versicherungsnehmern, deren Verträge in nächster Zeit auslaufen, auf jeden Fall ihre zuständigen Versicherungsunternehmen nach dem jeweils aktuellen Rückkaufswert zuzüglich Bewertungsreserven zu fragen. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. (http://www.atlanticlux.de/de/leistungen.html) kommt dem Wunsch der Teilnehmer, weitere Diskussionsveranstaltungen rund um Versicherungsthemen, gerne nach.
V.i.S.d.P.:
Hendrik Lehmann
Niederlassungsleiter
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de
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