Das neue Bundesmeldegesetz in der Ordnungsamtspraxis

Das neue Bundesmeldegesetz in der Ordnungsamtspraxis

Das neue Bundesmeldegesetz in der Ordnungsamtspraxis

Ordnungsamtspraxis: Fallbeispiele, Arbeitshilfen, Rechtsgrundlagen

Kissing, 29. Oktober 2015 – Das neue Bundesmeldegesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft. Es löst die bisher geltenden 16 Meldegesetze der Länder ab. Dadurch ist jede Kommune in Deutschland von der Änderung betroffen. Das Bundesmeldegesetz regelt, wie Kommunen An- und Abmeldungen bei Umzügen aber auch Geburten und Adoptionen registrieren müssen. Die verstärkte Flüchtlingszuwanderung beschert den Kommunen erheblichen zusätzlichen Aufwand, da die Melderegister stets gepflegt und aktualisiert werden müssen.

Korrekte Melderegister bringen bares Geld
Der Bund und die Länder machen ihre finanziellen Zuwendungen an die Kommunen abhängig von der Anzahl gemeldeter Einwohner und viele Gemeinden erheben nicht unerhebliche Steuern für Zweitwohnungen. Auch die Unterstützungen des Bundes für die Unterbringung von Flüchtlingen richten sich nach der Zahl gemeldeter Zuwanderer. Insofern hat jede Kommune ein hohes Interesse an einem aktuellen und korrekten Melderegister.

“Ordnungsamtspraxis” unterstützt im Arbeitsalltag
Pünktlich zum Inkrafttreten des BMG widmet sich die Praxislösung ” Ordnungsamtspraxis (http://shop.weka.de/ordnungsamtspraxis?campaign=komm/presse/5822/2015/10/txt)” von WEKA MEDIA dem Thema Melderecht. Zu jedem Paragrafen des Bundesmeldegesetzes wird erläutert, was neu ist und was sich geändert hat. Aktuelle Fallbeispiele erklären, wie der Sachbearbeiter im Ordnungsamt vorgeht bei Scheinanmeldung, falscher Hauptwohnung oder Fehlern im Melderegister. 50 neue Arbeitshilfen vom Begrüßungsschreiben für Neubürger bis zum Bescheid über eine Auskunftssperre unterstützen das Ordnungsamt bei seiner täglichen Arbeit. Alle Vorschriften wie BMG, BMeldDÜV, BMeldDAV und MRAV finden sich im Wortlaut online und auf der CD-ROM. Eine Powerpoint-Präsentation für den schnellen Überblick und zur Schulung der Mitarbeiter steht zum kostenlosen Download auf https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt (https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt) bereit.

Über das Werk
Ordnungsamtspraxis (http://shop.weka.de/ordnungsamtspraxis?campaign=komm/presse/5822/2015/10/txt), Wieser Raimund (Hrsg.), WEKA MEDIA GmbH & Co. KG,
Loseblattsammlung A5, 1 Band mit CD-ROM, ISBN: 978-3-8276-5822-7, Preis: 169 Euro zzgl. MwSt plus 3 Euro Versand
oder Online-Lösung, ISBN: 978-3-8111-1505-7, Preis: 375 Euro zzgl. MwSt

Die WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ist einer der führenden Anbieter von multimedialen Fachinformationslösungen im Business-to-Business- und Business-to-Government-Bereich. Das Unternehmen bietet Produkte und Services mit einem hohen Nutzwert. Das Spektrum reicht von Software-, Online- und Printprodukten und einer modular aufgebauten, internetbasierten Großkundenlösung bis hin zu E-Learning-Angeboten, Seminaren, Fachtagungen und Kongressen. Das Produktportfolio wendet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Produktion und Konstruktion, Arbeitssicherheit und Brandschutz, Umwelt und Energie, Management und Finanzen, Qualitätsmanagement, Behörde, Bauhandwerk, Architektur und betriebliche Mitbestimmung sowie Datenschutz.

WEKA MEDIA ist ein Unternehmen der europaweit tätigen WEKA Firmengruppe. Die unter dem Dach der WEKA Firmengruppe geführten Medienunternehmen beschäftigen über 1500 Mitarbeiter und erwirtschafteten 2014 einen Umsatz von rund 235 Millionen Euro.

Kontakt
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG
Birgit Bayer
Römerstr. 4
86438 Kissing
08233-23-7091
birgit.bayer@weka.de
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