Der heutige Tag wurde von der UN-Menschenrechtskommission zum internationalen Gedenktag erklärt, um die schweren körperlichen Verletzungen und Qualen der weltweit ca. 140 Millionen beschnittenen Mädchen und Frauen Jahr für Jahr erneut in unser aller Bewusstsein zu bringen.
Schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte
Alle Arten der Verstümmelungen sind als schwerwiegende Grundrechtsverletzungen einzustufen. Die Beschneidungen verstoßen gegen die UN-Menschenrechtskonvention sowie die EU-Charta, insbesondere gegen den Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau. Die gesundheitlichen Folgen einer derartigen Verstümmelung reichen von Blasen-, und Harnweginfektionen, Zysten bis zur Unfruchtbarkeit und Komplikationen bei der Geburt. Unmittelbar nach dem Eingriff, welcher in der Regel ohne Anästhesie vorgenommen wird, treten – abgesehen von den ungeheuren Schmerzen – häufig Verletzungen im Genitalgewebe sowie starke Blutungen auf, die zum Tode führen können. Durch den Einsatz von nicht sterilen Messern und Rasierklingen leiden die Mädchen und Frauen häufig auch unter bakteriellen Infektionen wie Blutvergiftungen.
Verbreitung
Laut der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sind in Afrika ca. 92 Millionen Mädchen und Frauen von der grausamen Praxis der Genitalverstümmelung (englisch: Female Genital Mutilation, FGM) betroffen. Das Hunger Projekt ist tätig in den Ländern Äthiopien, Burkina Faso, Malawi, Mosambik, Ghana, Senegal, Benin und Uganda.
Davon sind Äthiopien und Burkina Faso die Hauptverbreitungsgebiete der FGM: Ca. 73% der burkinischen Frauen und ca. 69% bis 94% der äthiopischen Frauen zwischen 15 und 49 Jahren sind beschnitten. Je nach ethnischer Zugehörigkeit variiert die Verbreitungsrate in den einzelnen Ländern, so sind beispielsweise im Zentralplateau der Mossis in Burkina-Faso über 80% betroffen, in anderen Gebieten wird die Genitalverstümmelung gar nicht praktiziert. Genitalverstümmelung ist in Burkina-Faso seit 1996 und in Äthiopien seit 2004 verboten. In Burkina Faso gab es bereits mehrere Haftstrafen für Beschneiderinnen. Beide Länder setzen nationale Komitees zur Überwindung von FGM ein, welche Kampagnen durchführen und dabei eng mit Nichtregierungsorganisationen wie dem Hunger Projekt e.V. zusammenarbeiten.
In Malawi und Mosambik werden ebenfalls Genitalverstümmelungen an Mädchen und Frauen vorgenommen, offizielle Daten hierzu gibt es jedoch nicht. Bedauerlicherweise ergreift die Regierung keine Gegenmaßnahmen und die Praxis der Genitalverstümmelung ist in diesen Ländern nicht unter Strafe gestellt.
Weniger oft ist das grausame Ritual in Ghana, Senegal, Benin und Uganda verbreitet. Die Verbreitungsrate der FGM liegt in Ghana bei ca. 30 bis 40%. Im Senegal sind ca. 20 bis 30% der Frauen von Genitalverstümmelung betroffen sowie ca. 17% der beninischen Frauen und 5% der ugandischen Frauen. Die Genitalverstümmelung ist in allen genannten Ländern unter Strafe gestellt, wird aber dennoch “heimlich” weiter praktiziert.
Überwindung durch Aufklärung und Empowerment
Im Rahmen laufender Programme und Workshops vor Ort klärt das Hunger Projekt über die langfristigen Folgen einer Genitalverstümmelung auf. Die einheimischen Trainer entwickeln mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein neues Bild der Beziehung von Frau und Mann, das von Gleichstellung geprägt ist.
Gruppen von Dörfern schließen sich zu dynamischen Zentren (sog. Epizentren) zusammen und lernen dort, gemeinsam zu handeln, um ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen. Sie erhalten außerdem Zugang zu bisher unbekannten und/oder ungenutzten Regierungsressourcen. Das langfristige Ziel des Hunger Projekts ist die Unterdrückung und Unterwerfung der Frauen zu beseitigen.
Weitere Informationen gibt es unter: Das Hunger Projekt
Das Hunger Projekt
Maria Baum
Holzstrasse 30
80469 München
Deutschland
E-Mail: mbm@das-hunger-projekt.de
Homepage: http://www.das-hunger-projekt.de
Telefon: 089-2000 34 770
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