Das Hochwasser geht – was bleibt ist der Schaden und ein Berg an Formularen

Das Hochwasser geht - was bleibt ist der Schaden und ein Berg an Formularen Im Moment stellt sich für die vielen Betroffenen die drängende, oftmals existenzielle Frage, wer nun für die entstandenen Schäden aufkommt. Der Freistaat Bayern bietet aktuell eine finanzielle Unterstützung von 1.500 Euro Sofortgeld für jeden betroffenen Haushalt und für betroffene Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte bis zu 5.000 Euro. Darüber hinaus ist es natürlich nicht von Nachteil, wenn eine Elementar- oder Hausratversicherung vorliegt.

Was sind die wichtigsten Versicherungen im Falle eines Hochwasserschadens?
In Deutschland regeln zum einen die Hausratversicherung und zum anderen die Gebäudeversicherung Flut- und Hochwasserschäden, wie wir sie gerade erlebt haben. Bei beiden sollten Sie aber unbedingt zusätzlich die Elementarschadenversicherung abschließen, denn nur so haben Sie die Garantie, dass Ihre Versicherungen auch die Regulierung eines Überschwemmungsschadens übernimmt.

Welche Sanierungskosten übernehmen die Versicherungen jetzt?
Alle Kosten für Reparaturen im Haus und an Nebengebäuden, wie z. B. Garagen, Gewächs- oder Gartenhäusern, werden von der Gebäudeversicherung (mit Elementarschadenzusatz) übernommen. Zugleich besteht Versicherungsschutz für die Gebäudeanbauten (Briefkasten; Klingel usw.) sowie Gebäudeeinbauten (Einbauküchen; Heizungs- und Sanitäranlagen).
Außerdem ersetzt die Versicherung alle Kosten für die Sanierung, Trocknung und Wiederherstellung des Gebäudes. Ebenfalls gedeckt sind die Kosten für eine eventuell notwendige Unterbringung in einer Pension oder auch im Falle eines Mietausfalls.

Die Hausratversicherung deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Leitungswasser ab. Wichtig: auch hier müssen Sie das Elementarschadenrisiko modular ergänzen. Wenn Sie diese Zusatzversicherung haben, dann kommt die Versicherung für die Reparatur und Ersatz von beschädigtem und zerstörten Inventar auf. Ebenfalls versichert sind die Kosten für die Ermittlung der Schadenshöhe. Letztere wird jedoch regelmäßig zunächst durch den Versicherer veranlasst. Im Streitfall kann es hier jedoch empfehlenswert sein, sich fachkundiger Hilfe zu bedienen.

Was ist zu tun nach der Überflutung?
Oberste Regel ist in jedem Schadensfall: so schnell wie möglich – also telefonisch, später dann zusätzlich auch schriftlich per Einschreiben oder FAX – die Versicherung zu informieren! Wichtig ist, alle Schäden für den Versicherer aber auch für die eigene Sicherung von Nachweisen zu dokumentieren. Neben der fotografischen Dokumentation können auch Zeugen, wie beispielsweise Nachbarn, hinzugezogen werden. Entsorgen Sie keinesfalls beschädigtes Inventar ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung. Sind beschädigte Gegenstände erst einmal im Müll verschwunden, kann deren Verlust gegenüber dem Versicherer nur schwer nachgewiesen werden.

Verzichten Sie im Schadensfall auf gar keinen Fall auf die Hilfe professioneller Unternehmen, da ansonsten die Folgeschäden ins Unermessliche steigen können. Rufen Sie z. B. einfach bei Strobl-Service an – wir sind die erfahrenen Spezialisten für alle Arten von Wasserschäden und kümmern uns dann um wirklich alles von A – Z.

Nach dem Hochwasser ist eben leider oftmals auch vor dem Papierkrieg.
Die vom Hochwasser Geschädigten können sich jedoch auch hier Rat und Soforthilfe von den Fachleuten von Strobl-Service unter www.strobl-service.de einholen. Unser Unternehmen ist auf die Beseitigung von Wasserschäden aller Art spezialisiert und kümmert sich darüber hinaus auch um die komplette Abwicklung mit den zuständigen Versicherern.

Ob nun eine Versicherung gegen Hochwasserschäden vorliegt oder nicht, die professionellen Mitarbeiter von Strobl-Service haben auf alle Fragen rund um die Schadensregulierung eine kompetente Antwort. Es gibt genügend Dinge um die sich Hochwasserbetroffene nun zu kümmern haben, nutzen Sie daher die schnelle und unbürokratische Hilfe der Profis aus der Region.

Damit Hochwassergeschädigte immer auf der sicheren Seite stehen, haben wir unter der 0 80 21 – 50 48 90 Expertenantworten auf alle das Hochwasser und die Schadensregulierungen betreffenden Fragen.

Strobl Service – Wasserschadensbeseitigung mit System
Ulrike Bahnemann
Kammerloh 2

83666 Waakirchen
Deutschland

E-Mail: u.bahnemann@strobl-service.de
Homepage: http://www.strobl-service.de/
Telefon: +49 8021-504 89-18

Pressekontakt
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