Darlehen für Senioren, Rentner und über 60-jährige

Darlehen für Senioren, Rentner und über 60-jährige

Als Rentner einen langfristigen Kredit oder ein Darlehen zu bekommen ist schwierig. Jetzt erhalten auch ältere Menschen ab 60 Jahren Gelegenheit, unter bestimmten Voraussetzungen an Geld zu kommen.

BildEin langfristiges Darlehen für einen Rentner und über 60-jährigen aufzunehmen – das ist bei vielen Banken schwierig bis unmöglich. Jens Schmidt, Versicherungsfachmann (IHK) und Bankkaufmann (IHK), vermittelt mit seiner Bremer Hauptvertretung der Allianz Menschen über 60 Jahre (also auch über 70-, 80- und 90-jährigen) langfristige Darlehen. Bei der Beantragung werden keine Gesundheitsfragen gestellt, ein maximales Abschlussalter gibt es nicht.

Wer über 60 Jahre alt ist, hat bei seiner Hausbank häufig keine oder nur geringe Chance auf eine langfristige Darlehensgewährung. Die neue BestAger-Finanzierung richtet sich daher ausschließlich an Rentner, Senioren und Menschen über 60 Jahre, die Bedarf an einem größeren Kredit oder Darlehen haben.

Ein großer Vorteil dieser Finanzierung ist, dass sich der Darlehensnehmer sogar für eine Rückzahlung ohne laufende Tilgung entscheiden kann. Zum Verständnis: Die Tilgung ist der Teil, der auf die effektive Rückzahlung des Kreditbetrages einzahlt.

Die Tilgungshöhe kann zwischen 0% und 10% gewählt werden. Wählt der Darlehensnehmer 0% Tilgung, zahlt er mit seiner monatlichen Rate nur die laufenden Zinsen. Sollte der Darlehensnehmer während der Laufzeit pflegebedürftig werden (hier gilt die Feststellung eines Pflegegrades von mindestens Pflegegrad 1), kann eine vorher vereinbarte Tilgung auf 0% reduziert werden.

Eine Voraussetzung zur Darlehensgewährung ist, dass der Darlehensnehmer eine selbst genutzte und lastenfreie Immobilien in Deutschland besitzt. Lastenfrei bedeutet dabei, dass die Wohnung oder das Haus vor der Beantragung des Darlehens vollständig bezahlt sein muss. Ein laufender Konsumentenkredit, der nicht ins Grundbuch eingetragen ist, spielt dabei keine Rolle, wenn die finanziellen Mittel des Darlehensnehmers ausreichen.

Bei Eheleuten oder nicht verheirateten Darlehensnehmern als Paar muss nur ein Darlehensnehmer wenigstens 60 Jahre alt sein. Sind die Darlehensnehmer verheiratet, muss jeder mindestens 700 EUR an Renteneinkünften nachweisen, bei unverheirateten Paaren sollten es 1000 EUR pro Person sein.

Rechnerisch kann hier auch eine zu erwartende Witwer- oder Witwenrente berücksichtigt werden. So ist sichergestellt, dass in der Zeit des Rentenbezugs genug Geld für die eigene Lebenshaltung vorhanden ist.

Wie wird das Darlehen getilgt? Wie erhält die Allianz ihr Geld zurück? Verstirbt einer der im Objekt lebenden Darlehensnehmer, kann das Darlehen durch den hinterbliebenen Darlehensnehmer oder durch die Erben vorzeitig entschädigungslos zurückbezahlt werden. Ein Vorteil besteht darin, dass hier keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (auch Vorfälligkeitszins genannt) berechnet wird. Mit der Rückzahlung des offenen Kreditbetrages ist das Darlehen in diesem Fall erledigt.

Alternativ ist auch eine Fortführung der Finanzierung möglich, was bedeutet, dass die Erben in ihrer Entscheidung frei sind, die Immobilie zu übernehmen oder zu verkaufen. Dieses Recht wird auch so im Darlehensvertrag zugesichert.

Die maximale Darlehenshöhe beträgt 40% das aktuellen Marktwertes der Immobilie. Für Besitzer einer Immobilie, die heute 400.000 EUR wert ist, würde der Darlehensnehmer bis zu 160.000 EUR ausgezahlt bekommen. Die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie ist dabei für den Interessenten kostenlos und verpflichtet ihn nicht zum Abschluss des Darlehensvertrags.

Das Darlehen kann beispielsweise zur Renovierung oder zum altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie, zur Unterstützung der Kinder oder zur Erfüllung eines langgehegten Traums – zum Beispiel für eine Weltreise oder ein Wohnmobil – genutzt werden.

Auch eine Pflegevorsorge bei der Allianz kann ein Modell zur Verwendung der finanziellen Mittel sein. Mit der Allianz Pflegerente gegen Einmalbeitrag sorgt der Darlehensnehmer für seine finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall vor. Gleichzeitig sichert er sein Eigentum an der Immobilie, um sie in Zukunft den Kindern, Enkelkindern oder anderen lieben Mitmenschen vererben zu können.

Das BestAger-Darlehen garantiert attraktive Zins-Konditionen bei niedrigen Raten. Für die Beantragung gibt es keine maximale Altersbeschränkung und keine gesundheitlichen Voraussetzungen. Das Angebot richtet sich an Interessenten in ganz Deutschland und ist zunächst bis Ende 2020 befristet. Darlehensgeber ist die Allianz Lebensversicherungs-AG.

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Jens Schmidt
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