Darlehen für Rentner – OHNE Rückzahlung zu Lebzeiten

Darlehen für Rentner – OHNE Rückzahlung zu Lebzeiten

Rentner über 60 mit schuldenfreiem Immobilienbesitz können jetzt ein Darlehen von bis zu 40 % Ihres Immobilienwertes erhalten. Dabei bleiben die Kunden Eigentümer und zahlen zu Lebzeiten nur Zinsen.

BildFinanzielle Mittel und Kapital für den Lebensabend zu erhalten, ohne die eigene Immobilie zu verkaufen oder Mieter im eigenen Haus zu werden – das ist jetzt für Senioren und Rentner ab 60 Jahren möglich.

Mit einem neuartigen Darlehen für “Best Ager” bleiben die Darlehensnehmer während der Darlehenslaufzeit durchgehend Eigentümer ihrer Immobilie.

Jens Schmidt (52), Hauptvertreter der Allianz, bearbeitet derzeit zahlreichen Kreditanfragen, die ihn aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen. Er weiß: “Ein Darlehen für Renter, das zu Lebzeiten von den Darlehensnehmer nicht zurückgezahlt werden muss, gibt es in dieser Form nicht. Unser Produkt ist eine Besonderheit im Markt”.

Als Darlehensnehmer kommen Personen ab 60 in Frage. Damit können endlich auch Rentner und Senioren, die bereits 70, 80 Jahre oder älter sind, ein Darlehen aufnehmen. Bei Verheirateten muss mindestens ein Darlehensnehmer das Lebensalter von 60 erreicht haben.

Bei der Beantragung des Darlehens werden keine Gesundheitsfragen gestellt.

Eine Voraussetzung zur Darlehensgewährung ist, dass der oder die Darlehensnehmer eine selbst genutzte Immobilie in Deutschland besitzen. Die Immobilie selbst muss schuldenfrei sein. Sollten im Grundbuch noch “alte” Grundschulden eingetragen sein, müssen diese der Sache nach erledigt sein.

Dieses Darlehen kommt auch Alleinstehende in Frage. Eheleute werden immer zusammen als Darlehensnehmer betrachtet.

An die Liquidität der Darlehensnehmer werden keine hohen Anforderungen gestellt: Alleinstehende sollten mindestens 1.000 Euro monatlich, Verheiratete jeweils rund 700 Euro an monatlichen Einkünften während des Rentenbezugszeit nachweisen können. Zur Ermittlung zukünftiger Einkünfte kann auch eine zu erwartende Witwenrente bzw. Witwerrente herangezogen werden.

Was dieses Angebot so besonders macht: Das Darlehen muss zu Lebzeiten nicht unbedingt zurückgezahlt werden.

Die Darlehensnehmer sind in ihrer Entscheidung frei, ob sie eine Tilgung wünschen oder während der Darlehenslaufzeit lediglich die günstigen Zinsen bezahlen. Hierbei handelt es sich um einen sehr günstigen Zinssatz auf dem aktuellen Niveau aktueller Zinsen aus dem Bereich der Immobilienfinanzierung.

Verstirbt einer der im Objekt lebenden Darlehensnehmer, kann das Darlehen durch den hinterbliebenen Darlehensnehmer oder durch die Erben vorzeitig zurückgezahlt werden. Hierbei wird keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Mit der Rückzahlung des offenen Darlehensbetrages ist das Darlehen erledigt.

Alternativ ist eine Fortführung der Finanzierung möglich. Das bedeutet, dass der verbleibende Ehepartner bzw. die Erben in ihrer Entscheidung frei sind, die Immobilie zu verkaufen oder zu übernehmen. Ein verbleibende Ehepartner dann das Darlehen auch einfach weiter fortführen.

Dank einer Zinsfestschreibung von 25 Jahren müssen die Darlehensnehmer in der Regel zu Lebzeiten nicht mehr mit dem Kreditgeber nachverhandeln. Damit schließen sie für diese Zeit auch das Risiko aus, dass sich die Zinsen ändern.

Die Zinsfestschreibung für ein Vierteljahrhundert empfiehlt sich insbesondere auch für Darlehensnehmer, die bereits über 80 Jahre alt sind, denn auch sie frieren den günstigen Darlehenszins bis zum Ende der Zinsbindungsfrist für ihre Erben ein.

Als Darlehensbetrag sind bis zu 40 % des ermittelten Beleihungswertes möglich. Die Wertfeststellung wird dabei vom Darlehensnehmer völlig kostenfrei vorgenommen. Ein Rechenbeispiel:

Für eine Immobilie, die aktuell mit 400.000 Euro bewertet wird, können bis zu 160.000 Euro als Darlehen gewährt werden. In jedem Fall bleiben die Darlehensnehmer Eigentümer ihrer Immobilie. Es werden keine Eigentumsanteile an den Kreditgeber übertragen. Die Besicherung erfolgt lediglich durch die Eintragung der erstrangigen Grundschuld.

Das Darlehen darf für beliebige Zwecke verwendet werden. Lediglich für Anlageprodukte am Kapitalmarkt ist die Verwendung nicht erlaubt. Senioren und Rentner können das Geld etwa in ihre Immobilie investieren, einen Renovierungsrückstand angehen, Kinder und Erben schon zu Lebzeiten finanziell unterstützen oder einfach die eigene finanzielle Reserve erhöhen.

Mit diesem Darlehen für ältere Menschen ist es endlich möglich, den Lebensabend sorgenfrei zu gestalten, ohne das eigene Haus oder die Eigentumswohnung verkaufen zu müssen.

Zum Abschluss dieses Darlehens fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Darlehensnehmer tragen lediglich die Gebühren für den Notar vor Ort, der mit der Eintragung der Grundschuld beauftragt wird, sowie die Kostennote des zuständigen Amtsgerichts, das das Grundbuch der selbstgenutzten Immobilie führt.

Ansprechpartner für Ihre Anfragen (bundesweit):

Hauptvertretung der Allianz
Jens Schmidt
Tel. 0421 – 83 67 31 00
E-Mail: jens.schmidt@allianz.de

Anschrift:
Alfred-Faust-Str. 17 C
28277 Bremen
Internet: www.allianz-jens-schmidt.de

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Herr Jens Schmidt
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fon ..: 0421-83673100
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Immobilienexperte Jens Schmidt (52) ist Bankkaufmann (IHK) und Versicherungsfachmann (IHK). Er ist nach §34i GewO zur Vermittlung von Immobiliendarlehen und Baufinanzierungen berechtigt.

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