Staatliche Prämien sichern
Mittel- und langfristiges Sparen wird in Deutschland gefördert. Jeder, der die Voraussetzungen für diese Prämien erfüllt und diese beantragt, kann sich über zusätzliches Geld vom Staat freuen.
Auf die Beantragung kommt es an. Viele Menschen in Deutschland erhalten Beratung über Prämien in der Sparförderung, liegen innerhalb der Einkommensgrenzen, schließen einen entsprechenden förderfähigen Sparvertrag ab und versäumen es, die Prämien zu beantragen. Zugegeben, Papierkram ist nicht jedermanns Sache und bei den Beratungsgesprächen wird das Beantragungsprozedere selten besprochen. Allerdings sind die zu erledigenden Tätigkeiten in jedem Jahr die gleichen und kommen zum Glück auch nur einmal im Jahr auf die Erledigungsliste.
Papierkram gehört dazu, wenn man etwas mehr haben möchte. Sparverträge bedeuten immer Aufwand. Man muss diese abschließen, Unterlagen ablegen, an die Beantragung der Förderungen denken. Und jeder, der diese Förderung erhalten will, muss natürlich auch am Ball bleiben und die Anträge jedes Jahr stellen. Eine Lösung wäre, sich nicht mit mehreren Sparverträgen sondern mit nur einem Sparvertrag zu befassen, der für jede Prämienform förderfähig ist. Die Bürokratie wird extrem verschlankt und sämtliches Geld fließt in nur einen Topf.
Die Genossenschaftsbeteiligung erfüllt diese Kriterien. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg (www.geno.ag) sieht sich als Ergänzung zum üblichen Wohnraummarkt und verbindet das Fördersparen mit dem sinnvollen Konzept, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen. Dafür wurde ein Konzept entwickelt, welches schon heute funktioniert. Die GENO eG bietet – in Kombination mit einem Bausparvertrag – eine Sparform an, welche im Rahmen der Einkommensgrenzen durch bis zu fünf staatliche Förderungen begünstigt wird, nämlich WohnRiester-Förderung, WohnRiester-Steuerersparnis, Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8%, die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% und die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20%.
Mit dem GENO ZulagenSparen wird der Grundstein dafür gelegt, dass dauerhaft dafür gesorgt werden kann, den größten Kostenfaktor, das Wohnen, immer erschwinglich zu halten. Langfristig eröffnet das GENO-Prinzip sogar den Weg, schuldenfrei in die eigenen vier Wände zu kommen. Gerade für junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens ist das GENO ZulagenSparen eine sinnvolle Alternative, da Berufsanfänger selten die Einkommensgrenzen überschreiten und damit in den Genuss der vollen Förderung kommen können.
Fazit:
Eine Sparvertragsform, die alle Bedürfnisse unter einen Hut bekommt und wo es einen nachhaltigen Zweck gibt, der für wirklich jeden interessant ist.
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG bringt Menschen schuldenfrei ins Eigenheim.
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