Der Arbeitgeber hat grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und diese zu dokumentieren. Die zuständige Behörde kann die Übermittlung der Dokumentation der Beurteilung verlangen.
Ich habe eine Muster-Betriebsanweisung in MS-WORD® erstellt und mit mehreren Betriebsärzten abgestimmt.
Inhalt der Betriebsanweisung in Textform:
1. ANWENDUNGSBEREICH
In den Wintermonaten besteht jedes Jahr ein erhöhtes Risiko, sich mit Atemwegserkrankungen anzustecken. In der Regel bestehen Gefährdungen durch grippale Infekte oder die echte Grippe (Influenza). In dieser Saison besteht auch ein Risiko durch den neuartigen Erreger COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2). Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Krankheitszeichen gezeigt hatten. Das neuartige Coronavirus verursacht in erster Linie Atemwegserkrankungen. Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Theoretisch möglich sind auch Schmierinfektion und eine Ansteckung über die Bindehaut der Augen.
2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen kann eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung zu führen. Todesfälle traten allerdings bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder bereits zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten.
3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene, sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten. Um keine Krankheitserreger weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sollten Erkrankte die Regeln der sogenannten Husten-Etikette beachten, die auch beim Niesen gilt:
o Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Sich beim Husten oder Niesen die Hand vor den Mund zu halten, wird oft für höflich gehalten. Aus gesundheitlicher Sicht aber ist dies keine sinnvolle Maßnahme: Dabei gelangen Krankheitserreger an die Hände und können anschließend über gemeinsam benutzte Gegenstände oder beim Hände schütteln an andere weitergereicht werden.
o Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
o Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
o Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und ebenfalls sich dabei von anderen Personen abwenden.
o Und immer gilt: Die Hände sollten nicht nur gewaschen werden, wenn sie sichtbar schmutzig sind. Denn Krankheitserreger sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Daher sollten Sie sich im Alltag regelmäßig die Hände waschen, insbesondere bei folgenden Anlässen:
o bei der Ankunft im Betrieb
o nach dem Besuch der Toilette
o nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
o nach dem Kontakt mit Abfällen
o vor den Mahlzeiten
o vor dem Hantieren mit Medikamenten oder Kosmetika
o Verzichten Sie auf unnötigen Körperkontakt wie das Schütteln der Hände.
o Lüften Sie an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig! Achten Sie auf einen möglichst vollständigen Luftaustausch (Fenster kurzzeitig ganz auf ist besser als Kippstellung über einen längeren Zeitraum!)
o Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Händedesinfektionsmittel.
Beachten Sie die Hinweise auf den separaten Aushängen zur Hygiene!
Sollten Sie Erkältungssymptome verspüren und Fieber haben: Bleiben Sie Zuhause, bis keine Ansteckungsgefahr mehr von Ihnen ausgeht. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf.
4. WEITERE INFORMATIONEN
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrem Betriebsarzt.
Empfehlenswert sind die regelmäßig aktualisierten Informationen auf https://www.infektionsschutz.de.
Muster verstehen sich als Orientierungs- und Formulierungshilfe. Sie können daher z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Sie sind daher nicht “1:1” auf Ihre Belange zugeschnitten. Aus diesem Grund kann eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit und Fehlerhaftigkeit der Muster-Betriebsanweisung nicht übernommen werden. Ich kann auch keine Zusicherung für die Anwendbarkeit bzw. Verwendbarkeit der Muster-Betriebsanweisung zu einem bestimmten Zweck geben. Die Auswahl, Einsatz und Nutzung der Muster-Betriebsanweisung fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Verwenders. Vor diesem Hintergrund wird eine individuelle Rechtsberatung vor Verwendung der Muster-Betriebsanweisung empfohlen.
Sie können die Muster-Betriebsanweisung kostenfrei – und ohne eine Registrierung – auf der Website von Dr. Hartmut H. Frenzel herunterladen.
Die Adresse lautet: https://www.hartmut-frenzel.de/aktuelles/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartmut H. Frenzel – Nachhaltig. Exzellent. Beraten.
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Übrigens, ich bin bei der BAFA und bei der KfW registriert.
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