_Mainaschaff, 5. Mai 2025_ – In weniger als zwei Monaten schlägt für Deutschlands Verbände die Stunde der Wahrheit:
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) alle verbrauchernahen digitalen Angebote zur Barrierefreiheit – vom Mitglieder-Portal bis zum Online-Anmeldeformular. Wer die Frist verpasst, riskiert Bußgelder von bis zu 100 000 Euro, Abmahnungen und im schlimmsten Fall sogar die Abschaltung seiner Website.
Doch hinter dem gesetzlichen Druck steckt eine gewaltige Chance. Eine barrierefreie Webpräsenz erreicht nicht nur die rund zehn Prozent der Bevölkerung, die zwingend auf barrierefreie Angebote angewiesen sind, sondern verbessert für sämtliche Nutzer das Erlebnis, das Suchmaschinen-Ranking und das Image des Verbandes.
Aufwachen, Verbände!
Bislang galt Barrierefreiheit vor allem für Behörden. Jetzt sind auch eingetragene Vereine und Verbände betroffen: “Sobald ein Verband Dienstleistungen digital abschließt – etwa Mitgliedsbeiträge erhebt, Spendenquittungen erstellt oder Tickets für Events verkauft – greifen die BFSG-Vorgaben”, erklärt Stefan Strassburg, Co-Founder der Initiative _Aktion Barrierefrei_. “Wer erst 2025 reagiert, rennt einem Rückstand hinterher, während die Marktaufsicht schon kontrolliert.” aktion-barrierefrei.org
Die Behörden dürfen nach dem Stichtag stichprobenartig prüfen. Ist ein Web-Formular per Tastatur nicht bedienbar, fehlen Untertitel in Videos oder lässt sich die Schrift nicht vergrößern, gilt das Angebot als nicht barrierefrei – und Verstöße werden geahndet. aktion-barrierefrei.org
Doppelter Nutzen: Pflicht und Kür
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Technischer Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die unter anderem Alternativtexte, ausreichende Kontraste und klare Navigationsstrukturen verlangen. Was nach Mehraufwand klingt, macht Webseiten messbar besser: Mobile Nutzer freuen sich über schlanken Code, Suchmaschinen honorieren semantische Überschriften und Sponsoren achten in ESG-Berichten zunehmend auf digitale Inklusion.
Fünf To-dos bis zur Deadline
Ist-Analyse – Schnelltest der aktuellen Website, um kritische Hürden zu erkennen.
Prioritäten setzen – Seiten und Formulare mit Vertragsbezug zuerst.
Technik modernisieren – CMS-Updates, Kontrast-Check, Tastaturnavigation.
Content schärfen – Leichte Sprache, Untertitel, Alternativtexte.
Monitoring etablieren – Automatisierte Prüfungen halten die Seite nach dem Relaunch barrierefrei.
Verbände sind Multiplikatoren
Als Interessenvertreter für Millionen Menschen besitzen Verbände enorme Multiplikator-Kraft: Wer hier Barrieren abbaut, sendet ein Signal weit über die eigene Organisation hinaus. In Sportvereinen, Pflegeverbänden, Fachgesellschaften und Hilfswerken wird Inklusion so greifbar – und Vertrauen gestärkt.
Unterstützung auf Knopfdruck
Aktion Barrierefrei begleitet Verbände mit einem kostenlosen Barrierefreiheits-Audit, automatisiertem Monitoring und dem DirectFix-Service, der WCAG-Fehler in Echtzeit anzeigt und behebt. “Wir wollen Ehrenamtlichen ermöglichen, sich wieder auf ihre inhaltliche Arbeit zu konzentrieren, statt am HTML-Code zu verzweifeln”, betont Strassburg.
Jetzt handeln!
Der Countdown läuft. Aufgeschobene Barrierefreiheit wird spätestens 2025 zur Kostenfalle – oder zum Turbo, wenn sie rechtzeitig angegangen wird.
Weitere Informationen und Terminvereinbarungen unter https://aktion-barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreiheit-von-verbaenden
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