Web-Zugänglichkeits-Gesetz
Kernen im Remstal, am 30. Juni 2020
Ab dem 23. September 2020 sind öffentliche Stellen verpflichtet, Ihre Web-Services barrierefrei anzubieten. Damit soll für Kundinnen und Kunden mit Behinderungen sichergestellt sein, das Internet in vollem Ausmaß nutzen zu können. Durch Corona wurde die Digitalisierung von Geschäftsprozessen zudem auf ein völlig neues Level gestellt, auf das Unternehmen und Behörden geschickt reagieren müssen.
Bereits heute verstoßen Seitenbetreiber – egal ob privat oder öffentlich – , die ihre Inhalte nicht barrierefrei anbieten, gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und damit gegen die Standards, die laut Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) empfohlen werden. Betroffene Userinnen und User mussten bisher unter oft großen Mühen allerdings selbst aktiv werden, um positive Veränderungen zu erzielen. Eine Prüfung von öffentlicher Seite gab es nicht. Der Herbst 2020 bringt – basierend auf der EU-Richtlinie 2016/2102 Art. 12 Abs 3 b/c – wesentliche Veränderungen mit sich, auf die sich jetzt vor allem öffentliche Stellen vorbereiten müssen, um einerseits rechtskonform zu agieren und andererseits die Lebensqualität von Web-Surferinnen und -Surfern mit Behinderungen zu erhöhen.
Das Jahr 2020 steht jedoch nicht nur im Zeichen von Barrierefreiheit, sondern ist vor allem auch unter dem Aspekt der ökonomischen Veränderungen neu zu betrachten. Denn die Zukunft der Wirtschaft ist digital:
Der Digitalisierungsschub, den COVID-19 mit sich gebracht hat, stellt Unternehmen, Behörden und Gemeinden vor neue Herausforderungen. Die kontaktlose digitale Kommunikation muss sichergestellt sein, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden und langfristig in einem digitalen Markt national und international kompetitiv zu bleiben. Jetzt gilt es, gewohnte Prozesse kritisch zu analysieren und auf neue Themen der digitalen Zukunft zu reagieren.
Barrierefreie Online-Formulare im DSGVO-konformen Setting
Das international agierende Unternehmen clever data gmbh hat ein Lösungsportfolio konzipiert, das neben dem Anspruch auf Web Accessibility auch alle DSGVO-relevanten Voraussetzungen erfüllt und Verwaltungsabläufe einfacher macht. Online-Formulare sind ein essenzieller Baustein in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Sie bedingen heute nicht nur die barrierefreie Gestaltung, sondern auch eine DSGVO-konforme Aufbereitung. Die Lösung der Firma clever-data, die als DSGVO-Wegbereiter bekannt ist, ermöglicht auf Knopfdruck rechtssichere Antworten auf DSGVO-Anfragen bei gleichzeitiger Erfüllung der Web Accessibility Anforderungen.
Einfach unterschreiben mittels digitaler Signatur
Die Online-Formulare können einfach und sicher mittels digitaler Signatur abgeschlossen werden, um jegliche Medienbrüche auszuschließen und den kontaktlosen Dialog mit Kundinnen und Kunden bzw. Bürgerinnen und Bürgern bei höchstem Komfort sicher zu stellen. Praktische Gemeindeservices, wie die Online-Gewerbeanmeldung, Hortanmeldung, Anträge für Baubewilligungen oder auch Widerspruchsformulare zu Google Street View stellen nur einen Auszug der Möglichkeiten dar, die mittels Online Formular unkompliziert erledigt werden können. Die Formulargestaltung im individuellen Corporate Design rundet das Angebot ab.
Für öffentliche Stellen gelten folgende Deadlines: Webseiten müssen ab dem 23. September 2020 barrierefrei aufbereitet sein. Ab dem 23. Juni 2021 sollen dann auch mobile Anwendungen, wie Smartphones, nachziehen.
clever data ist eine international agierende IT-Unternehmensberatung mit Sitz in Kernen im Remstal (Baden-Württemberg) und Wien. Ihre Expertise liegt insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Enterprise Content Management Systeme und IT-Infrastruktur. In Deutschland unterstützt clever data mit ihrem Lösungsportfolio Gemeinden und Unternehmen bei der Umsetzung von datenschutzrelevanten Vorgaben und barrierefreien Online-Formularen. clever data fungiert darüber hinaus als externer Datenschutzbeauftragter im 24/7 Setting für mehrere hundert österreichische Kundinnen und Kunden, darunter Ärztinnen und Ärzte, die mit besonders sensiblen Daten interagieren, sowie Unternehmen aus der Tourismusbranche.
Weiterführende Informationen finden Sie unter
https://cleverdata.at/ecm/online-formulare
Rückfragehinweis:
Dipl.-Ing. Kurt Berthold
+49 7151 256 4466
kurt.berthold@cleverdata.eu
Kontakt
clever data gmbh
Maik Schloeffel
Siemensstraße 32
71394 Kernen im Remstal
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maik.schloeffel@cleverdata.eu
https://cleverdata.at/ecm/online-formulare