Ciper & Coll. qualifizierte Rechtsberatung und vertretung im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und bei Schmerzensgeld- bundesweit
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:
1.
Landgericht München I – vom 04. Februar 2013
Versicherungsrecht – Arzthaftungsrecht:
Rechtsschutzunion (Alte Leipziger) muss erneut medizingeschädigtem Versicherungsnehmer Deckungsschutz erteilen, LG München I, Az. 12 O 16833/12
Chronologie:
Der Kläger ist bei der Beklagten, der Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) mit Sitz in München rechtsschutzversichert. Er begehrt den Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen eine Arztpraxis aufgrund fehlerhafter Behandlung. Diesen Deckungsschutz verweigerte die Beklagte mit der Argumentation, das Vorgehen sei willkürlich.
Verfahren:
Das Landgericht München I sieht das anders: Die Kammer riet den Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 24. Januar 2013 an, sich gütlich zu einigen. Insbesondere sei die Beklagte verpflichtet, den Deckungsschutz für das Vorgehen zu erteilen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Rechtsschutzunion Schaden GmbH nimmt unter den deutschen Rechtsschutzversicherern bundesweit eine unrühmliche Spitzenposition ein. Allein Ciper & Coll. führen gegen den Versicherer ein dutzend Deckungsprozesse, weitere dutzende sind in Vorbereitung. In der Regel verweist der Versicherer seine Kunden darauf, die Informationen seien nicht vollständig, es bestünden keine Erfolgsaussichten. Dann solle der Anwalt einen Stichentscheid veranlassen, der sodann von der Rechtsschutzunion als willkürlich bezeichnet wird. Unabhängig davon ist die Rechtsschutzunion auch die einzige Versicherung bundesweit, die von ihren Versicherungsnehmern die Behandlungsunterlagen der Gegenseite, der Vor- und Nachbehandelnden einfordert. Es “werde dann hausintern der Vorwurf überprüft”, heißt es dann, so RA Dr. D.C.Ciper LLM. Dass ein Sachbearbeiter einer Rechtsschutzversicherung sich qualifiziertes fachmedizinisches Wissen anmaßt, ist höchst fragwürdig. Derartige Geschäftspraktiken zu Lasten der Versicherungsnehmer sind unseriös und werden von den Gerichten auch entsprechend zugunsten der Geschädigten mit Klagezusprechungen bewertet.
2.
Oberlandesgericht Hamm – vom 15. Februar 2013
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafter Einsatz einer Semitendinosus-Plastik bei Kreuzbandoperation, OLG Hamm, Az. I 26 U 19/12
Chronologie:
Der Kläger hatte sich 2008 beim Fußballspielen das linke Knie verletzt und begab sich in das Krankenhaus der Beklagten zwecks Kreuzbandoperation. Dabei kam es zu Komplikationen. Seit dem Vorfall ist der Kläger in seiner Beweglichkeit stark eingeschränkt.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Bochum (Az. I 6 O 453/09) die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen hatte, ließ das streitbefasste OLG Hamm den fachmedizinischen Gutachter erneut anhören. Sodann riet der Senat den Parteien an, sich vergleichsweise zu einigen. Die zu ersetzenden Gesamtschäden belaufen sich auf etwa 60.000,- Euro.
Anmerkungen:
Klageabweisende Urteile erstinstanzlicher Gerichte sollten grundsätzlich im Bereich des Arzthaftungsrechtes in der zweiten Instanz hinterfragt werden, so wie im vorliegenden Fall. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass das höhere Gericht sich der Auffassung des Untergerichtes gerade nicht anschließen wird. Erforderlich ist in jedem Falle, sich für das Berufungsverfahren qualifizierter anwaltlicher Hilfe zu bedienen, so Rechtsanwalt Dr Dirk C Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
3.
Landgericht Saarbrücken – vom 16. Februar 2013
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte operative Versorgung einer Kahnbeinfraktur, LG Saarbrücken, Az. 16 O 41/11
Chronologie:
Der Kläger stürzte 2010 auf die rechte Hand und zog sich dabei eine Kahnbeinfraktur zu. Im Krankenhaus der Beklagten wurde er nicht lege artis behandelt. Es war eine Korrekturoperation erforderlich, der gesamte Heilungsverlauf zog sich erheblich in die Länge. Auch heute leidet der Kläger noch unter den Folgen der fehlerhaften Behandlung.
Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat den Vorfall mittels eines Universitätsprofessors für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie hinterfragen lassen. Dieser sah zumindest die operative Versorgung als verspätet an. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe des Abfindungsbetrages insbesondere die Folgen der verspäteten Behandlung. Vorgerichtlich war der Versicherer der Beklagten nicht bereit, die Angelegenheit zu regulieren, so dass gerichtliche Hilfe notwendig war, stellt RA Dr Dirk C Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
Über:
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Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
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fon ..: 0211556207
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email : ra.ciper@t-online.de
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