Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (29.10.2013):

Landgericht Ravensburg – Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Thrombotisches Syndrom nach fehlerhafter Crossektomie, LG Ravensburg, Az. 3 O 132/11

Chronologie:
Der Kläger begab sich im Januar 2008 aufgrund anhaltender Wadenschmerzen in die Klinik der Beklagten. Hier wurde eine Seitenastphlebitis diagnostiziert und eine Crossektomie vorgenommen. Es entwickelte sich eine Thrombose im Bereich der Vena poplitea. Seither ist der Kläger Macumar-Patient und muß dauerhaft Kompressionsstrümpfe tragen.

Verfahren:
Das Landgericht Ravensburg hat eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen. Dabei kam der involvierte Sachverständige, Direktor einer Universitätsklinik, zum Ergebnis, dass eine grossvenöse Verletzung der Vena poplitea im Sinne einer Durchtrennung und Ligatur im Rahmen der Crossektomie hochwahrscheinlich sei. Das Landgericht schlug den Parteien sodann einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.

Anmerkungen von Ciper & Coll.
Arzthaftungsprozesse ziehen sich oftmals über mehrere Jahre hin. In der vorgestellten Angelegenheit datiert das streitgegenständliche Geschehen aus Januar 2008, mithin vor rund sechs Jahren. Wäre eine der Parteien noch in Berufung gezogen, wäre mit einem Abschluss der Sache nicht vor 2015 zu rechnen gewesen, teilt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Chr. Mahr LLM fest.

Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14

40213 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

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