Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (19.08.2013):

Tetraplegie nach verkanntem Aneurysma, LG Wuppertal, Az. 5 O 217/11

Landgericht Wuppertal – Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Tetraplegie nach verkanntem Aneurysma, LG Wuppertal, Az. 5 O 217/11

Chronologie:
Der 48jährige Kläger begab sich in 2006 in das Krankenhaus der Beklagten zu 3). Dort wurden zwei bestehende Aneurysmen übersehen. Erst zwei Jahre später wurden diese nach einer Gehirnblutung diagnostiziert. Durch die Fehldiagnose leidet der Kläger nunmehr an einer Tetraplegie.

Verfahren:
Das Landgericht Wuppertal hat einen Gutachter mit dem Vorfall befasst. Nachdem dieser eine Fehlerhaftigkeit konstatierte, verurteilte das Gericht die Beklagte zu 3) zu einem Schmerzensgeld von 100.000,00 Euro und stellte fest, dass auch sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen seien.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Kläger ist aufgrund seiner Gesundheitsschädigung erheblich in seiner allgemeinen Lebensführung eingeschränkt und dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen. Seiner Berufstätigkeit kann er nicht mehr nachgehen.

Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
0211 556207
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