Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einige aktuelle Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Frankfurt/Main – vom 18. April 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Retroperitoneales Hämatom nach Koronarangiographie, LG Frankfurt/M., Az. 2 – 18 O 453/09
Chronologie:
Die betagte zwischenzeitlich verstorbene Geschädigte litt an anhaltenden pectanginösen Beschwerden, die eine Koronarangiographie erforderten. Aufgrund der Verabreichung von Gerinnungsmitteln kam es zu massiven Blutungen, einem Nervenkompressionssyndrom und einer Parese des linken Beines.
Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/M. hat den Vorfall mittels eines internistischen Gutachtens überprüfen lassen. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass die fehlerhafte Verzögerung der Diagnostik des Hämatoms eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstößt und einen Fehler darstellt, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 40.000,00 Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind viele Faktoren maßgeblich, so u.a. das Alter des Geschädigten. Liegt dieses bei über achtzig Jahren, werden in der deutschen Rechtsprechung deutlich geringere Beträge ausgeurteilt, als bei jüngeren Geschädigten. Das erklärt den vom Gericht vorgeschlagenen Pauschalbetrag.
Landgericht Dessau-Roßlau – vom 13. April 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Lagerungsschaden nach Osteosynthese, LG Dessau-Roßlau, Az. 4 O 560/12
Chronologie:
Die Klägerin befand sich im beklagten Klinikum in stationärer Behandlung zur Materialentfernung nach einer Osteosynthese. Während des Eingriffs lagerte die Klägerin in der sogenannten Beachchairposition. Direkt nach dem Eingriff litt die Klägerin an starken Kopfschmerzen und Taubheitsgefühlen am Hinterkopf. Die Beschwerden beruhten auf einer fehlerhaften Lagerung bei der Operation.
Verfahren:
Die Haftpflichtversicherung der Klinik lehnte eine außergerichtliche Regulierung ab, so dass Klage geboten war. Nach umfangreicher Beweisaufnahme konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Daniel C. Mahr LLM eine hohe Abfindungssumme erzielen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsangelegenheiten verweisen Versicherer auf Medizinerseite oftmals und gerne auf den Rechtsweg, im Vertrauen darauf, dass ein medizingeschädigter Patient die Sache auf sich beruhen lässt. Mittels qualifizierter anwaltlicher Hilfe gelingt es aber in vielen Fällen, einem Medizinopfer noch zu seinem Recht zu verhelfen, so wie hier.
Landgericht Paderborn – vom 27. Februar 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
HWS-Versteifung mittels Signus Cage nach Bandscheibenvorfall C 5/6, LG Paderborn, Az. 3 O 450/12
Chronologie:
Der Kläger begab sich zwecks Rehamaßnahmen nach einem Vorfall im Lendenwirbelbereich in die Klinik der Beklagten. Dabei entwickelten sich Kribbelparästhesien, die eine zervikale Wirbelsäulennotoperation erforderten, bei der die HWS versteift werden musste. Seither leidet der Kläger an einer deutlich begrenzten Bewegungsfreiheit. Der Klinik wurde vorgeworfen, auf die Beschwerden nicht adäquat reagiert zu haben.
Verfahren:
Das Landgericht Paderborn hat ein fachorthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten durch einen Universitätsprofessor einholen lassen. Dieser bestätigte den Behandlungsfehlervorwurf, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet, den diese akzeptierten. Der Streitwert liegt bei fast 200.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Prozessvertreter des Klägers hatten den Haftpflichtversicherer der Klinik, die AXA mit Sitz in Köln, vorgerichtlich zur Regulierung aufgefordert. Mit Schreiben vom 13. August 2012 widerspricht der Versicherer dem Behandlungsfehlervorwurf und weist die geltend gemachten Schadenersatzansprüche als rechtlich unbegründet zurück. Der Vergleichsvorschlag des Landgerichtes Paderborn wird von ihm nunmehr jedoch nicht mehr entgegengetreten.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
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