Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Dortmund – vom 17. August 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehldiagnose eines Zungengrundkarzinoms sowie Unterkieferkarzinoms, 100.000,- Euro, LG Dortmund, Az.: 4 O 177/12
Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient stellte sich erstmals in 2006 in der Praxis der Beklagten vor. Hier wurde im August 2006 ein Röntgenbild angefertigt, das keinen Hinweis auf einen Tumor enthielt, so die Mediziner. Nach deutlicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und einem Zusammenbruch diagnostizierten Nachbehandler im Oktober 2006 ein Zungengrundkarzinom sowie ein Unterkieferkarzinom, an deren Folgen der Patient verstarb.
Verfahren:
Das Landgericht Dortmund hat das Behandlungsgeschehen umfassend durch einen kieferchirurgischen Sachverständigen begutachten lassen. Dieser kam im Ergebnis zu groben, d.h. nicht nachvollziehbaren Behandlungsfehlern. Da der Versicherer der Mediziner eine vergleichsweise Einigung nicht akzeptieren wollte, verurteilte das Landgericht Dortmund die Beklagtenseite zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15.000,- Euro und stellte zudem fest, dass alle weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen seien.
Bei dem jetzigen Verfahren handelte es sich um den Folgeprozess aus den zugesprochenen Feststellungsanträgen. Das Landgericht Dortmund hielt materielle Ansprüche in Höhe von 100.000,- Euro für angemessen.
Anmerkungen:
Wenn eine der Parteien zu einer vergleichsweisen Einigung trotz Anregung des Gerichtes nicht bereit ist, muss sie damit rechnen, dass sich die Nichtakzeptanz auch in den Urteilsgründen widerspiegelt. Es ist bedauerlich, dass die Gegenseite nochmals verklagt werden musste, da sie trotz des Ursprungsprozesses nicht bereit war, eine angemessene Regulierung vorzunehmen.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
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email : ra.ciper@t-online.de
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