Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Osnabrück – vom 30. Oktober 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte/unterlassene Auswertung eines CT-Befundes, 50.000,- Euro, LG Osnabrück, Az.: 3 O 983/14
Chronologie:
Die Ehefrau des Klägers war in der Vergangenheit an einem Gallenblasenkarzinom erkrankt, welches operativ entfernt wurde. Im Rahmen der Nachbehandlung kam es im Juni des Jahres 2012 zu einer CT-Untersuchung des Abdomens, woraufhin am Folgetag angeblich ein Tumorboard stattfand, in welchem ein Rezidiv nicht hätte erkannt werden können. In den Folgemonaten fragten Kläger und dessen Ehefrau mehrfach nach dem schriftlichen Untersuchungsbefund der CT-Untersuchung, wurden aber jeweils vertröstet. Erst nach weiteren Untersuchungen im September 2012, also drei Monate später, wurde die schriftliche Befundung angefordert, welche nunmehr einen auffälligen Herd, d.h. ein inoperables Rezidiv eines Gallenblasen-Karzinoms mit weiteren Infiltrationen feststellte. Bis April 2013 litt die Ehefrau des Klägers unter massiven Folgebeeinträchtigungen, bis sie letztlich verstarb.
Verfahren:
Nachdem außergerichtlich keine Einigungsmöglichkeit bestand, musste der Kläger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Gericht holte ein röntgenologisches Sachverständigengutachten ein, welches bestätigte, dass sowohl ein erheblicher Diagnosefehler in Form des Übersehens einer Weichteilgewebsvermehrung im Rahmen des angeblichen Tumorboards, sowie darüber hinaus ein weiterer grober Fehler in Form der nicht zeitgemäßen Auswertung des CT-Befundes vorlag. Unter Berücksichtigung dieser Umstände schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 50.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Abermals zeigt sich, dass es trotz offensichtlicher Fehler im vorgerichtlichen Stadium nicht zu einer Regulierungsbereitschaft einer Haftpflichtversicherung kommt. Vielmehr war es erneut erforderlich, gerichtliche Hilfe einzuholen. Durch den Vergleichsvorschlag seitens des erkennenden Gerichtes besteht die Möglichkeit, ein in dieser Angelegenheit ansonsten noch langwieriges weiteres Verfahren im Interesse beider Parteien zu beenden, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Über:
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Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
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email : ra.ciper@t-online.de
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