Christoph Kirchenstein – Rückdeckungsversicherungen prüfen

Christoph Kirchenstein – Rückdeckungsversicherungen prüfen

Gründe für die Nutzung von Rückdeckungsversicherungen

In den letzten Jahrzehnten hat sich in vielen Unternehmen ein Trend etabliert: Geschäftsführer haben nicht nur für sich selbst, sondern auch für das Spitzenpersonal zusätzliche Pensionsansprüche eingeführt. Dies war zur Gewinnung hoch qualifizierten Personals sinnvoll, jedoch zunächst schwierig umzusetzen.
Grundsätzlich hätten diese Ansprüche bilanziell berücksichtigt werden müssen, was die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel minimiert hätte. Ein klarer Bremsfaktor beim Ausbau eines Unternehmens.

Ein besonderes Finanzierungsmodell versprach die Lösung.
Statt finanzielle Mittel des Unternehmens für die Zusagen zu binden, wurden Beiträge für eine Versicherung gezahlt.
Oft wurden Lebensversicherungen abgeschlossen, mit deren Auszahlungen die Pensionsansprüche dann bedient werden sollten.

Lebensversicherungen zahlen nicht immer genug aus

Der Vorteil lag auf der Hand: Die Beitragszahlungen belasteten die Finanzen weniger als die Mittel für die Pensionszusagen zurückzulegen und dennoch hatte man Planungssicherheit.
So war zumindest die Theorie. Doch nun erkennen viele Unternehmer, dass dieser Plan scheitern könnte. Grund dafür ist, dass die Lebensversicherungen in vielen Fällen nicht die Summe auszahlen, mit der kalkuliert wurde.

Für die Unternehmen ist die Situation brisant, die Versicherungen halten sich an die vertraglichen Abmachungen. Sie haben in der Regel keine Auszahlungssumme garantiert, sodass die Unternehmen auch nicht mehr fordern können, als ausgezahlt werden soll.
Die Pensionsansprüche bleiben jedoch selbstverständlich bestehen und müssen vom Unternehmen geleistet werden.
Wer dachte, er hätte eine kluge Finanzierung vorgenommen, sieht nun auf einen Schlag eine erhebliche Lücke in der Bilanz.

Rückabwicklung der Lebensversicherung kann vor persönlicher Haftung schützen

Seit 2021 werden an Entscheider und Berater von Unternehmen dank des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz StaRUG) hohe Anforderungen gestellt und das kann zum persönlichen Risiko werden.
Sowohl Geschäftsführer als auch Steuer- oder Unternehmensberater müssen finanzielle Risiken in Unternehmen erkennen und angemessen beseitigen.
Genau ein solches Risiko kann vorliegen, wenn man eine Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung nutzt.
Handeln die Akteure nicht angemessen, können sie im Schadensfall sogar persönlich haftbar gemacht werden.

Wir empfehlen: Die Lebensversicherung prüfen lassen.

Was sollten Entscheider und Berater jetzt tun?

Wir geben zu bedenken, dass eine Kündigung zwar die schnellste Möglichkeit ist, sich vom Vertrag zu trennen. Allerdings verliert man dadurch gleich alle Ansprüche, die man gegenüber der Versicherung noch hat. Ausgezahlt wird dann lediglich der aktuelle Rückkaufswert des Vertrages.
Bei großen Investitionen kann dies einen erheblichen Verlust bedeuten, der die Gefährdung des Unternehmens nicht beendet.
Wesentlich sinnvoller ist in den meisten Fällen die Rückabwicklung der Lebensversicherung.

Die Rückabwicklung der Lebensversicherung hat mehrere Vorteile:

– Anders als bei der Kündigung werden bei der Rückabwicklung alle Ansprüche der Kunden durchgesetzt.
– Man sichert sich die Chance auf wesentlich höhere Auszahlungen.
– Entscheider kommen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nach.
– Die Unternehmen erhalten frei verfügbares Kapital, um die Pensionsansprüche bedienen zu können.

Wir empfehlen : Lassen Sie prüfen.

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