CHRISTOPH KIRCHENSTEIN – Riester Rente

CHRISTOPH KIRCHENSTEIN – Riester Rente

Riester Rente als Altersvorsorge nicht geeignet

CHRISTOPH KIRCHENSTEIN - Riester Rente

Bei einer zertifizierten Riester Rente kann es eine staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile geben, wenn der Sparer einen Eigenbeitrag (Sockelbeitrag) von 60 Euro pro Jahr aufwendet.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr gespart werden. Die jährliche Zulage beträgt aktuell 175 Euro, pro Kind 185 Euro und für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro jährlich. Die Beiträge können als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen.

Riester-Varianten sind:

-Riester-Banksparpläne
-klassische Riester Rentenversicherung
-fondgebundener Riester Renten Sparplan
-Wohnriester-Produkte

Durch die Kapitalerhaltungsgarantie müssen die Gesellschaften sicherstellen, dass bei Auszahlungsbeginn die eingezahlten Beiträge samt Zulagen für die lebenslange Rentenbildung zur Verfügung stehen. 70 Prozent des Kapitals müssen als monatliche Rente oder als regelmäßige Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr mit anschließender lebenslanger Rente ausgezahlt werden, nur 30 % können als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen.

Klassische Riester-Rentenversicherung

Der Sparanteil wird meist in festverzinsliche Wertpapiere investiert und aktuell bei seit 2017 abgeschlossenen Verträgen mit garantierten 0,9 % verzinst.
Nicht transparente Kosten bei Vertriebs- und Abschlussgebühren, Verwaltungsgebühren und nicht garantierten Überschüssen lassen über die genaue Höhe des Sparanteils den Versicherten im Unklaren.

Riester-Banksparplan

Entweder wird die Verzinsung an die Umlaufrendite der Bundeswertpapiere gekoppelt oder richtet sich nach unterschiedlichen Referenzzinsen/ Referenzzinsmischung. Ändert sich die Umlaufrendite oder der Referenzzins, verändert sich auch der Vertragszins.
Mit Beginn der Rentenphase wird das Sparkapital als Einmalbeitrag in eine Rentenversicherung eingezahlt, aus der dann sofort die Rentenzahlungen erfolgen. Alternativ gibt es einen Bankauszahlungsplan mit einer lebenslangen Rentenzahlung aus einer aufgeschobenen Rentenversicherung ab Vollendung des 85. Lebensjahres.

Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung

Der Sparer investiert in Fonds und/oder Portfolios. Er kann den Sparbeitrag nach Abzug der Kosten in Fonds einzahlen oder eine garantierte Verzinsung des Sparanteils wählen. Da werden nur die Überschüsse in Fonds investiert.
Nicht offen dar gelegte Kosten für Abschlussgebühren, Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie jährliche Fondgebühren machen den tatsächlichen Sparanteil für den Versicherten nicht transparent.

Riester-Fondssparplan

Hier investiert der Sparer in direkt vom Anbieter angebotenen Fonds oder Portfolios nach Abzug der Kosten.
Er hat die Möglichkeit das dynamische Anlagekonzept mit flexibler Aktienquote und Umschichtungen während der Laufzeit sowie teilweise mit obligatorischem Ablaufmanagement zu wählen. Dann gibt es noch Lebenszykluskonzepte mit sinkender Aktienquote und obligatorischem Ablaufmanagement.
Zum Beginn der Rentenphase wählt der Sparer zwischen der Kombination aus Bank- oder Fondsauszahlungsplan und der lebenslangen Rentenzahlung aus einer aufgeschobenen Rentenversicherung ab Vollendung des 85. Lebensjahres oder der sofortbeginnenden Rentenversicherung. Das Sparkapital wird als Einmalbeitrag eingezahlt.

Wohn-Riester Rente

Das Sparkapital kann zum Erwerb einer Immobilie oder der Darlehenstilgung genutzt werden mit der Möglichkeit der Entnahme für den alters- oder behindertengerechten Umbau einer Wohnung. Es gibt auch spezielle Wohn-Riester-Produkte, wie Riester-Bausparverträge, Riester-Darlehen (Annuitätendarlehen) oder Kombikredite von Bausparkassen (Bausparvertrag und Darlehen).
Im Alter gibt es keine Leistung, sondern hierbei werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto die staatlich geförderten Eigenbeiträge und Zulagen zur Finanzierung oder Tilgung der selbstgenutzten Immobilie vermerkt und mit zwei Prozent verzinst. Ab Rentenbeginn sind die dort angesammelten Gelder zu versteuern, also nachgelagert. Begleicht der Sparer die gesamte Steuerschuld auf einmal, gibt es 30 Prozent Nachlass. Ansonsten kann die Verteilung der Steuerlast gleichmäßig auf die Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres verteilt werden.

Bei dauerhaftem Verzug in ein Land außerhalb der EU und EWR-Staaten müssen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.

Auf die Auszahlungen werden Steuern in der Höhe des vollen persönlichen Steuersatzes erhoben.

Stirbt der Riester-Sparer in der Ansparphase, müssen die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, wenn das Kapital an den verwitweten Ehegatten oder die Kinder oder an andere Erben ausgezahlt wird.
Das Guthaben aus einem Riester-Vertrag kann bei Tod nur auf den Ehegatten übertragen werden, wenn dieser einen eigenen Riester Renten Vertrag hat. Ansonsten wird er beitragsfrei gestellt bis zur Auszahlungsphase.

Die neuen Sterbetafeln machen die Riester-Rentenversicherungsprodukte unrentabel, da sie eine sehr hohe Lebenserwartung vorrausetzen.

Die Abschluss- und Verwaltungskosten sind sehr hoch, nicht klar definiert und fressen einen großen Teil der staatlichen Zulagen auf. Versicherungsgesellschaften werden indirekt vom Staat subventioniert.

Die Kapitalerhaltungsgarantie gilt nur zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn, nicht hingegen, wenn man den Vertrag kündigt oder den Rentenbeginn verlegt.

Die Renten- oder Kapitalauszahlung muss in der Rentenphase voll versteuert werden.

Fazit:

Die Verbraucher leiden unter unübersichtlichen und ineffizienten Produkten mit hohen Abschlussgebühren, Verwaltungs- und Vertriebskosten, die nicht offen gelegt werden. Die niedrigen Zinsen bewegen immer mehr Kündigungen der Verträge, da der Sparer mindestens das heraus bekommen muss, was er eingezahlt hat.

Die Riester Rente, bei Versicherungsgesellschaften abgeschlossen, ist nach unserer Meinung als Altersvorsorge nicht mehr geeignet.
Von den 10,8 Millionen Riester Verträgen bei Lebensversicherern kündigen immer mehr ihren Vertrag oder lassen ihn still legen.
Alle bei den Versicherungen abgeschlossenen Riester Verträge sind nur ein Papier und in den Krisenzeiten hatte das Papier keinen Wert.

Wer ein Riester Renten Vertrag hat, sollte genau überprüfen und überlegen, ob eine Fortführung oder besser eine Rückabwicklung sinnvoller ist.

Bei dieser Art von Versicherungs-Sparverträgen entstehen wegen der zu hohen Kosten (in einigen Fällen bis zu 50 %) wegen Intransparenz und dem §314 VAG hohe Risiken für den Versicherten. Diese können bis zum Totalverlust führen. Dies sollte von niemandem unterschätzt werden.

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